Entlastung des Aufsichtsrates:Deutsche Bank gewinnt Streit

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in zweiter Instanz Klagen gegen die Hauptversammlung der Deutschen Bank für das Geschäftsjahr 2018 abgewiesen. Die Richter hoben in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil die Entscheidung der Vorinstanz auf. Die Beschlüsse der Aktionäre aus dem Mai 2019 zur Entlastung von Aufsichtsratschef Paul Achleitner, Konzernchef Christian Sewing und drei weiteren Vorständen haben damit wieder Bestand. Die Kläger können aber noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Das Gericht begründete das Urteil damit, dass einige teilweise nicht ordnungsgemäß beantwortete Fragen nicht ausreichten, um die Entlastung der Verantwortlichen in Frage zu stellen.

© SZ vom 30.12.2020 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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