Energiekosten:Warum der Gaspreis an den Ölpreis gekoppelt ist

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Immer wenn die Gaspreise in Deutschland anziehen, gerät die Koppelung des Gaspreises an den Ölpreis in den Fokus.

Schon der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte 2005 angesichts steigender Energiekosten die Entkoppelung von Öl- und Gaspreis gefordert, um die Preise zu drücken. Auch das Bundeskartellamt hatte die Bindung unter die Lupe genommen. Genutzt hat dies nichts, die Koppelung besteht weiter. Kritiker machen sie für steigende Preise verantwortlich, Befürworter verweisen dagegen auf die Versorgungssicherheit, die die Bindung befördere.

Die Ölpreisbindung ist eine bilaterale Vereinbarung zwischen den Erdgaslieferanten aus den Niederlanden, Norwegen und Russland mit den großen deutschen Importgesellschaften wie Wingas oder Eon Ruhrgas. Sei reicht zurück bis zum Beginn von Erdgaslieferungen nach Deutschland in den 1960er Jahren. Sie regelt, dass die Erdgasproduzenten ihre Preise in der Regel mit einem zeitlichen Abstand von einem halben Jahr der Entwicklung des Ölpreises angleichen.

Sicherheit durch langfristige Lieferverträge

Die Erdgaswirtschaft führt bei der Verteidigung der Preisbindung die Versorgungssicherheit an. Die Koppelung, die in der Regel mit langfristigen Lieferverträgen einhergeht, bringe den deutschen Kunden Sicherheit der Bezüge und im Gegenzug den Gasproduzenten Einnahmensicherheit. Letzte seien nötig, um ihre Milliardeninvestitionen in die Förderung und die Erschließung der Rohstoffvorkommen abzusichern. Für die Verbraucher garantiere die Ölpreisbindung zudem, dass die wenigen ausländischen Erdgasproduzenten bei sinkenden Ölpreisen ihre Marktmacht nicht ausspielen und die Gaspreise hoch halten können, heißt es beim Bundesverband der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).

Kritiker wie Umwelt-Staatssekretär Michael Müller (SPD) nennen die Regelung dagegen nicht mehr zeitgemäß. Sie habe nur wenig mit Wettbewerb und vernünftiger Konkurrenz zu tun. Die Bundesregierung solle eine Strategie zur Entkoppelung prüfen.

Das Kartellamt sieht einer Sprecherin zufolge trotz dieser Kritik keine Handhabe. Die Preisbindung sei kartellrechtlich nicht angreifbar. Das Amt war aber in der Vergangenheit gegen langfristige Lieferverträge zwischen Gasgesellschaften und Stadtwerken vorgegangen. Und auch die Gestaltung der Gaspreise nehmen die Wettbewerbshüter derzeit unter die Lupe.

In anderen Ländern wie Großbritannien, das anders als Deutschland lange Zeit selbst über große Gasvorkommen in der Nordsee verfügte, ist die Koppelung abgeschafft. Die Verteidiger der Ölpreisbindung verweisen darauf, dass der Gaspreis in Großbritannien trotz fehlender Koppelung an einen Referenzrohstoff keineswegs niedriger liege als in Deutschland.

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