Endesa-Übernahme:Verfahren gegen Spanien eröffnet

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Die spanische Energiebehörde hatte extrem hohe Auflagen für die Übernahme von Endesa durch Eon festgelegt - jetzt hat Madrid dafür ein Verfahren am Hals.

Zwei Tage vor dem "Energiegipfel" der EU hat die EU-Kommission ein Verfahren gegen Spanien wegen der illegalen Übernahmeauflagen für den deutschen E.ON-Konzern eröffnet. Madrid habe die Bedingungen zum milliardenschweren Kauf des führenden Stromversorgers Endesa nicht - wie von Brüssel verlangt - gekippt, entschied die EU-Kommission am Mittwoch.

Der Übernahmekampf um Endesa spitzt sich zu. (Foto: Foto: AP)

Sie setzte damit unmittelbar vor dem EU-Gipfel am Freitag in Finnland ein deutliches politisches Signal. Die EU-Staats- und Regierungschefs wollen dort vor allem über die Energieversorgung Europas sprechen.

Die spanische Regierung reagierte in Madrid "mit Überraschung" auf das Verfahren. Eine solche Entscheidung habe man zu diesem Zeitpunkt nicht erwartet, sagte der spanische Industrieminister Joan Clos.

Einspruch gegen Auflagen

Gegen die Auflagen der spanischen Behörden hatten neben E.ON auch mehrere spanische Konzerne und eine Vereinigung von Kleinaktionären beim Industrieministerium Einspruch erhoben.

Das nun eingeleitete Verfahren wegen Verletzung des EU-Vertrags kann in einer Klage gegen Spanien vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg münden. Madrid muss nun bis Mitte nächster Woche antworten, die Frist beträgt fünf Arbeitstage.

"Wir machen das so schnell wie möglich", sagte der Sprecher von EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. "Der beste Ausgang wäre, wenn die spanische Regierung die Auflagen zurücknimmt." Die Kommission hatte vor drei Wochen entschieden, dass die Bedingungen der spanischen Energiebehörde CNE illegal sind.

Abgabe von Atom- und Kohlekraftwerken verlangt

Spanien reagierte bisher nicht darauf. Die CNE hatte 19 Auflagen für E.ON gemacht, unter anderem die Abgabe der Atom- und Kohlekraftwerke von Endesa. Die Kommission hatte die Endesa-Übernahme durch E.ON im April ohne Einschränkung gebilligt.

Falls es tatsächlich zu einer Klage vor dem höchsten EU-Gericht kommen sollte, wäre das in der Geschichte der EU-Wettbewerbskontrolle beispiellos. Der EuGH könnte die Auflagen für illegal erklären, aber nicht direkt in die spanische Gesetzgebung eingreifen. Für Zwangs- und Bußgelder gegen Spanien müsste die EU-Kommission nach einem Urteil eine zweite Prozedur beim EuGH in Gang setzen.

E.ON war in der Übernahmeschlacht zu Wochenbeginn erstmals vor Gericht gezogen. Der Versorger verklagte den Konkurrenten Acciona in New York. Acciona hatte zehn Prozent der Endesa-Aktien erworben und angekündigt, den Anteil ausbauen zu wollen. Bei einer vollständigen Übernahme von Endesa wären inzwischen 36 Milliarden Euro fällig.

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