Elektro-Altgeräte:Neue Recycling-Regeln

Das Bundeskabinett hat verbindliche Regeln zur Behandlung von Elektro-Altgeräten beschlossen. Die sogenannte Behandlungsverordnung soll die Anforderungen an das Entfernen von Schadstoffen aus älteren Geräten wie Mobiltelefonen oder Computern an den Stand der Technik anpassen. Darüber hinaus regelt sie erstmals das Recycling von Photovoltaik-Modulen. Die Verordnung schreibt den Entsorgungsunternehmen künftig deutlicher als bisher vor, welche schadstoffhaltigen Bauteile zu welchem Zeitpunkt des Behandlungsprozesses zu entfernen sind. Elemente wie Batterien, Tonerkartuschen, bestimmte Scheiben von Flachbildschirmen sowie Kältemittel müssen demnach vor einer mechanischen Zerkleinerung ausgebaut werden.

© SZ vom 11.03.2021 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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