E-Maildienst:Verbraucherschützer klagen gegen Google

Google analysiert maschinell E-Mails, um Nutzern zielgenauer Werbung anzeigen zu können und sieht das gedeckt durch die Datenschutzbestimmungen. Ob das reicht, muss nun ein Gericht klären.

Von Daniel Moßbrucker, Berlin

Google analysiert E-Mails seiner Nutzer maschinell, um ihnen passende Werbung anzeigen zu können. Das Unternehmen bestreitet das nicht, sieht sein Handeln aber gedeckt durch die eigene Datenschutzrichtlinie. Genau das bezweifeln Verbraucherschützer: Die bisherige Regelung reiche nicht aus, stattdessen sollen Nutzer von Googles Maildienst Gmail dem Scannen der Nachrichten explizit zustimmen müssen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und Google werden sich deshalb bald vor dem Landgericht Berlin treffen. Der Verband hatte Google bereits abgemahnt. Das Unternehmen weigerte sich, bis zum 12. Februar die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben - nun wollen die Verbraucherschützer klagen. Diesen Beschluss hat der VZBV am Mittwoch gefasst. Nun gehe es nur noch um den Umfang der Klage, teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit. Google wollte sich mit Verweis auf das schwebende Verfahren nicht dazu äußern. Der Rechtsstreit birgt für Internetunternehmen Brisanz. Es geht um eine Frage, die Juristen und Verbraucherschützer zunehmend beschäftigt: Kann eine Datenschutzerklärung unwirksam sein, obwohl ein Mensch aktiv eingewilligt hat? Dass der Streit durch die Instanzen wandert und in einigen Jahren vom Bundesgerichtshof entschieden wird, ist wahrscheinlich. VZBV und Google kennen sich aus anderen Verfahren - und sind beide nicht dafür bekannt, schnell aufzugeben.

© SZ vom 26.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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