Düsseldorf:Ackermann kritisiert Mannesmann-Prozess

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Deutschland "ist das einzige Land, wo die, die erfolgreich Werte schaffen, deswegen vor Gericht stehen", sagte der mitangeklagte Deutsche-Bank-Chef.

Mit scharfer Kritik an der Staatsanwaltschaft hat das spektakulärste Wirtschaftsstrafverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik begonnen.

Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann sagte am Mittwoch im Düsseldorfer Landgericht beim Auftakt des Mannesmann-Prozesses: "Das ist das einzige Land, wo die, die erfolgreich Werte schaffen, deswegen vor Gericht stehen." Auch der frühere Mannesmann-Chef Klaus Esser wies gegenüber Journalisten alle Vorwürfe zurück.

Auf der Anklagebank im Saal L 111 des Düsseldorfer Landgerichts sitzen neben Ackermann und Esser, der frühere Mannesmann- Aufsichtsratschef Joachim Funk, der ehemalige IG Metall-Chef Klaus Zwickel und zwei weitere Manager. Staatsanwalt Johannes Puls warf den Managern bei der Verlesung der Anklage "gemeinschaftliche Untreue in einem besonders schweren Fall" beziehungsweise Beihilfe dazu vor.

Sie sollen die 180 Milliarden Euro teure Übernahme des Technologiekonzerns durch den Mobilfunkriesen Vodafone Anfang 2000 benutzt haben, um Managern und Ex-Vorständen des Unternehmens ungerechtfertigte Abfindungen in Höhe von fast 60 Millionen Euro zuzuschieben.

Esser und Funk seien bereits am 31. Januar 2000 - unmittelbar bevor Mannesmann seinen Widerstand gegen die Übernahme aufgab - übereingekommen, "sich auf Kosten der Mannesmann AG unrechtmäßig zu bereichern", sagte Puls.

Funk und Esser hätten deshalb noch am 4.Februar 2000 einen Beschluss des Aufsichtsratspräsidiums veranlasst, der zusätzlich zu den normalen Abfindungen Prämien von rund 63 Millionen Mark zusagte. Esser seien so "innerhalb weniger Minuten" Anerkennungsprämien von 31,5 Millionen Mark zugesagt worden. "Funk billigte sich selbst rund 9 Millionen Mark zu", sagte Puls. Der einzige Grund für die Bonuszahlungen sei die Befürwortung einer freundlichen Übernahme gewesen.

Vorwürfe gegen Zwickel

Ackermann, Funk, Zwickel und der Gesamtbetriebsratsvorsitzende Jürgen Ladberg hätten als Aufsichtsratsmitglieder wider besseres Wissen grünes Licht für die Millionenzahlung gegeben und sich damit der Untreue schuldig gemacht, sagte der Staatsanwalt.

Dies gelte auch für Zwickel, der sich der Stimme enthalten habe. "Denn er hätte die Auszahlung verhindern können und müssen, indem er den Umlaufbeschluss nicht unterzeichnete."

Auch die Pensionsabfindungen von rund 61 Millionen an Ex-Vorstände beziehungsweise deren Hinterbliebene seien "mindestens in der Höhe, wenn nicht insgesamt, unrechtmäßig."

Die Anklage stieß auf scharfe Kritik der Verteidiger. Esser-Anwalt Sven Thomas rügte vor allem, dass die Staatsanwaltschaft trotz anders lautender Beschlüsse der Wirtschaftsstrafkammer offenbar am Vorwurf der Käuflichkeit gegen seinen Mandanten festhalte. "Für die Hygiene dieses Verfahrens ist es von großer Bedeutung, dass dieser Vorwurf hier vom Tisch kommt."

Esser zeigte sich trotzdem zuversichtlich: "Ich werde nicht die Einstellung des Verfahrens beantragen, weil ich mich sehr korrekt verhalten habe und wir jetzt hier sind, um das festzustellen", sagte er.

Auch Funk betonte, er "vertraue in den deutschen Rechtsstaat". Abgelehnt wurde vom Gericht eine Besetzungsrüge von Ackermann-Anwalt Eberhard Kempf.

Der Verteidiger hatte behauptet, das Verfahren sei gezielt der 14. Wirtschaftsstrafkammer unter Leitung der Vorsitzenden Richterin Brigitte Koppenhöfer zugewiesen worden. Dies sei unzulässig. Ein Erfolg der Rüge hätte das Platzen des Verfahrens bedeuten können.

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