Drogeriebranche:37 Millionen Euro Bußgeld für Preisabsprachen

Bundeskartellamt verurteilt vier führende Markenhersteller von Drogerieartikeln: Henkel, Schwarzkopf & Henkel, Lee und Unilever.

Laut Kartellamt hatten die Markenartikler zum Jahreswechsel 2005/2006 eine Anhebung der Listenpreise um etwa fünf Prozent für gleichwertige Marken von Geschirrspülmitteln, Duschgels und Zahnpasta abgesprochen.

Betroffen sind bekannte Marken wie Pril, Palmolive, Duschdas, Signal, Colgate und Dentagard. (Foto: Foto: AFP)

Betroffen sind bekannte Marken wie Pril, Palmolive, Duschdas, Signal, Colgate und Dentagard. Gleichzeitig tauschten sie Informationen über neue Rabattforderungen von Einzelhändlern aus.

Kronzeugenregelung für Colgate-Palmolive

Auf die Spur der Drogerieartikelhersteller waren die Wettbewerbshüter vom Konkurrenten Colgate-Palmolive gebracht worden.

Dieser hatte zunächst selbst bei den Preisabsprachen mitgewirkt, dann aber das Kartellamt informiert, wie eine Behördensprecherin berichtete. Das Unternehmen kommt damit in den Genuss einer Kronzeugenregelung und muss kein Bußgeld zahlen.

Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer betonte: "Im Interesse des Endverbrauchers darf die hohe Wettbewerbsintensität im Einzelhandel nicht durch Absprachen der Markenhersteller konterkariert werden." Die Bußgeldbescheide gegen die Unternehmen sowie deren Vertriebsleiter sind allerdings noch nicht rechtskräftig.

Die Betroffenen können gegen die Beschlüsse Einspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. In Kürze wollen die Wettbewerbshüter nach eigenen Angaben auch Verfahren gegen weitere Teilnehmer des Informationsaustauschs einleiten.

© AFP/AP/sam/hgn - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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