Dreiländerfonds:AWD-Prozess steht auf der Kippe

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Der Finanzdienstleister AWD setzt offenbar alles daran, ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Sachen Dreiländerfonds zu verhindern. Hinter den Kulissen laufen bereits Vergleichsverhandlungen.

Von Daniela Kuhr

Der für Donnerstag angesetzte Verhandlungstermin in Karlsruhe, in dem zwei Kläger Schadensersatz von dem Hannoveraner Finanzdienstleister verlangen, steht auf der Kippe.

Grund: Hinter den Kulissen laufen Vergleichsverhandlungen zwischen den Parteien. Eines der beiden für Donnerstag anberaumten Verfahren wurde bereits ausgesetzt, bestätigt eine Sprecherin des BGH der Süddeutschen Zeitung am Montag.

Sollte auch das andere in Karlsruhe anhängige Verfahren ausgesetzt werden, würde damit die Hoffnung zahlreicher Anleger enttäuscht. Sie hatten mit dem Dreiländerfonds viel Geld verloren und sich von einem Grundsatzurteil Chancen auf Schadensersatz erhofft.

Der Dreiländerfonds, der 1994 von der Stuttgarter Fondsgesellschaft Kapital-Consult initiiert wurde, gilt als einer der größten jemals in Deutschland aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds.

AWD vermittelte 14.000 Anleger

Er investierte in Deutschland, den Vereinigten Staaten und der Schweiz. Insgesamt sollen rund 20.000 Anleger etwa 1,3 Milliarden DM (rund 665 Millionen Euro) eingezahlt haben. Davon vermittelten Vertreter des AWD Anteile im Gesamtwert von rund 700 Millionen DM an etwa 14.000 Anleger.

Die Investition entpuppte sich jedoch als Reinfall, als der Fonds 1999 in finanzielle Schwierigkeiten geriet.

Viele Anleger haben daraufhin den AWD verklagt, so auch die beiden Kläger der jetzt beim BGH anhängigen Verfahren. Das Oberlandesgericht Celle hatte ihnen in der zweiten Instanz recht gegeben und den AWD zu Schadensersatz verurteilt - unter anderem, weil "der Finanzdienstleister durch seine Handelsvertreter nur unzureichend über die Risiken der Anlage belehrt hatte" (Aktenzeichen 11 U 291/01 und 11 U 341/01).

Insgesamt sind nach Angaben des AWD derzeit 50 Klagen in Sachen Dreiländerfonds gegen den Finanzdienstleister anhängig. Der Streitwert belaufe sich auf rund drei Millionen Euro.

In unteren Instanzen seien bislang etwa 40 Urteile gefällt worden, davon sei mehr als die Hälfte zu Gunsten des AWD ausgegangen, so ein Sprecher des Hannoveraner Unternehmens.

Weitere Klagen befinden sich allerdings in Vorbereitung. So hat etwa der Düsseldorfer Anwalt Julius Reiter nach eigenen Angaben eine "Vielzahl von Mandanten, die erst das BGH-Urteil abwarten wollten, bevor sie vor Gericht ziehen".

Vergleich angestrebt

Denn mit der Karlsruher Entscheidung würde erstmals ein höchstrichterliches Urteil im Fall des Dreiländerfonds gesprochen. Doch ob es dazu überhaupt kommt oder ob der Termin am Donnerstag nicht doch noch platzt, ist derzeit offen. "Wir verhandeln noch", sagte der AWD-Sprecher.

Oliver Renner, der Anwalt des Klägers, dessen Verfahren noch nicht ausgesetzt ist, wollte sich zu den außergerichtlichen Vergleichsbemühungen nicht äußern. "Der Gerichtstermin ist für Donnerstag angesetzt und wurde bislang nicht abgesagt", sagte Renner lediglich auf Anfrage der SZ.

© SZ vom 03.02.04 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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