Dosenpfand:Etappensieg für Trittin

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Die EU-Kommission hat eine Entscheidung zum umstrittenen deutschen Dosenpfand aufgeschoben. Brüssel folgt damit einer Aufforderung von Umweltminister Trittin, der einen Praxistest für die am Mittwoch in Kraft getretene Neuregelung zum Dosenpfand angeregt hatte.

Brüssel wolle sich erst in drei Wochen zu dem Thema äußern, teilte das Büro von EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein am Mittwoch mit.

Zunächst wolle die Behörde die am Mittwoch in Kraft getretene Neuregelung beim Pfand unter die Lupe nehmen. Dies ist ein Erfolg für Bundesumweltminister Jürgen Trittin: Er hatte die Kommission am Montag in Brüssel aufgefordert, sich zunächst die Pfandpraxis anzuschauen.

Scharfe Beobachtung

Die EU-Kommission kündigte allerdings eine scharfe Beobachtung der deutschen Dosenpfand-Regelung an. Durch den Aufschub sei das förmliche Prüfverfahren keineswegs aufgehoben. "Wir werden die drei Wochen nutzen, um die Lage weiter zu untersuchen", sagte ein Sprecher von Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein.

Die Kommission will wissen, ob die Kunden ihre Getränkeverpackungen nach dem Start der bundesweiten Rücknahme-Pflicht tatsächlich ohne Probleme zurückgeben können.

30 Beschwerden

Nach Angaben von Bolkesteins Sprecher Jonathan Todd hat die Behörde vorab mehr als 30 Beschwerden gegen das System erhalten. Die Einwände kamen von Unternehmen der Getränkebranche und Privatleuten aus zehn EU-Staaten, darunter auch aus Deutschland.

Diese Kritiker dürften die Situation nach dem Startschuss im Auge behalten und der Kommission mögliche Probleme melden.

Zugleich zeigte sich die Kommission offen für einen weiteren Dialog mit der Bundesregierung. "Das Thema wurde von der Tagesordnung genommen, um mehr Zeit zu haben für die Diskussion innerhalb der Kommission und mit der deutschen Seite", sagte der Chefsprecher der Brüsseler Behörde, Reijo Kemppinen.

Trittin zufrieden

Ganz im Sinne dieser Dialogbereitschaft nahm Trittin die Aufschubs-Entscheidung der EU-Kommission "mit Befriedigung" zur Kenntnis.

Sein Sprecher Michael Schroeren sagte: "Aus unserer Sicht besteht keine Rechtfertigung für die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens." Denn die von der Kommission beanstandete Übergangsregelung sei beendet.

Die bundesweite Rücknahme leerer Einwegverpackungen funktioniere. Damit seien eine Benachteiligung ausländischer Anbieter von Getränken nicht geben und eine Behinderung des Binnenmarktes nicht ersichtlich.

Beschwerden

Bolkestein vermutet auf Grund der Beschwerden der verschiedenen Marktteilnehmer, dass die Dosenpfand-Regelung ausländische Getränkeanbieter benachteiligen könnte. Trittin hatte am Montag in Brüssel versucht, die Bedenken Bolkesteins zu zerstreuen.

Die Kritik der Kommission richtet sich nicht gegen das Pfand selbst, sondern in erster Linie gegen die bisher geltende Übergangsregelung. Danach konnten Kunden ihre Dosen und Einwegflaschen nur in dem Geschäft zurückgeben, wo sie sie gekauft hatten.

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