Dosenpfand:Deutsche Regelung verstößt gegen EU-Recht

Das Dosenpfand benachteiligt ausländische Mineralwasserabfüller und behindert den Warenverkehr in der EU. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Vom Tisch ist das Pfand damit aber nicht.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in Luxemburg hat einer entsprechenden Klage der EU-Kommission gegen Deutschland stattgegeben. Die Brüsseler Behörde hatte mit Erfolg geltend gemacht, dass schon die Androhung des Pflichtpfands zu einer Benachteiligung ausländischer Mineralwasserabfüller geführt habe.

Vom Unterschreiten der Mehrwegquoten bis zum automatischen Auslösen der Pfandpflicht hätten vor allem die ausländischen Mineralwasserabfüller keine angemessene Frist erhalten, urteilten die Richter.

Der EuGH stellte fest, dass es in Deutschland an einem flächendeckenden Rücknahmesystem mangele. Das sei auch nicht durch Aspekte des Umweltschutzes zu rechtfertigen.

Die Luxemburger Richter machten in ihrem Urteil mehrere Auflagen, damit die deutsche Gesetzgebung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspreche. Ob die Verpackungsverordnung diese Auflagen erfülle, müsse das nun das Verwaltungsgericht Stuttgart entscheiden.

Bundesrat berät über Pfandpflicht

In ihrer Begründung stellten die Richter fest, dass die deutsche Verpackungsverordnung nur dann dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht, wenn sie den betroffenen Herstellern und Vertreibern eine angemessene Übergangsfrist biete und sicherstelle, dass alle betroffenen Hersteller und Vertreiber tatsächlich an einem arbeitsfähigen System teilnehmen können.

Das Ende des Dosenpfandes bedeutet dies aber nicht: Am Freitag berät der Bundesrat über einen parteiübergreifenden Kompromiss zum Pflichtpfand, die auch den Bedenken der EU-Kommission Rechnung tragen soll (Az: C-463/01).

Sollte der Bundesrat am Freitag einer Novelle der Verpackungsverordnung wie erwartet zustimmen, dann werden die umstrittenen Mehrwegquoten abgeschafft. Ab dem kommenden Jahr wird dann ein einheitliches Pfand von 25 Cent auf Bier, Alkopops, Wasser, Eistee und Erfrischungsgetränke fällig. Säfte, Wein und Milch bleiben dagegen generell pfandfrei.

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