Restschuldversicherungen:Ein florierendes Geschäft

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Wenn Kredit und Versicherung gekoppelt werden, bleiben Kunden oft auf der Strecke. Der Markt für Restschuldversicherungen ist häufig nicht transparent.

Von Jonas Tauber, Berlin

Der alte Wagen ist völlig am Ende, für die Fahrt zur Arbeit muss ein neuer Gebrauchter her. Die Bank gewährt einen Kredit über 10 000 Euro. Dafür setzt sie einen niedrigen einstelligen Jahreszinssatz an, vielleicht drei oder vier Prozent. Weil sie das Auto als Sicherheit hat, fallen die Konditionen günstiger aus als sonst.

Allerdings bleiben Risiken, warnt der Bankberater den Kunden. Was passiert, wenn er während der Laufzeit des Kredits arbeitslos wird? Der Berater rät zum Abschluss einer Restschuldversicherung, die dann für die Raten einspringen soll. Darlehenssuchende greifen offenbar häufig zu diesem Angebot. Nach einer Befragung von Verbrauchern im Auftrag des Bankenfachverbandes ist das bei jedem vierten Ratenkredit der Fall.

Eigentlich sollte die Bank über die Zinsen das Ausfallrisiko des Kredits abdecken. Verbraucherschützer warnen deshalb auch, dass es bei der Versicherung weniger um die Interessen der Kunden als um ein florierendes Geschäft für die Banken geht, die von den Provisionen profitieren. Es ist von einem teuren und lückenhaften Schutz die Rede - und davon, dass die Kreditvergabe oft vom Abschluss der Versicherung abhängig gemacht wird. Auch die Bundestagsfraktion der Grünen bezweifelt, dass Verbraucherinteressen gewahrt bleiben. "Der Markt für Restschuldversicherungen ist oftmals von mangelnder Kostentransparenz, Falschberatung und fehlendem Wettbewerb mit überteuerten Produkten geprägt", sagt die Abgeordnete Nicole Maisch. Sie hat zusammen mit Kollegen eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Die Grünen finden Vorschläge gut, wonach die Banken die Kosten für den Versicherungsschutz im effektiven Jahreszinssatz des Kredits ausweisen. Für mehr Transparenz bringt die Fraktion eine doppelte Ausweisung des Zinssatzes einmal mit und einmal ohne Versicherung ins Gespräch.

Für die Bundesregierung ist das keine Option. Das zeigt die Antwort auf die Anfrage, die der SZ vorliegt. Das Finanzministerium argumentiert, dass die Ausweisung eines Zinssatzes inklusive der Versicherungskosten gegen geltendes Recht verstoßen würde. So sehe die Preisangabenverordnung vor, dass frei wählbare Zusatzleistungen nicht in die Berechnung des Zinssatzes einfließen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert ein Verbot von Kreditgeschäften, wenn ein Versicherungsabschluss zwingender Bestandteil ist. "Kredit und Versicherung sollten separat angeboten werden müssen", sagt Versicherungsexperte Lars Gatschke.

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Grünen verweigert die Bundesregierung die Antwort auf viele interessante Fragen. Dazu gehört die durchschnittliche Höhe der Provisionen, mit denen die Banken beim Verkauf der Verträge profitieren. In der Branche ist von mindestens einem Drittel der Prämie die Rede, es kann auch mehr sein. Die Provision zahlt der Kunde. Als zentrales Verkaufsargument nutzen die Banken das Risiko, dass Kreditnehmer arbeitslos werden könnten. Es gibt aber auch Versicherungen, die den Kredit zahlen, wenn sich das kreditnehmende Paar während der Vertragslaufzeit scheiden lässt. Unter der Hand ist davon die Rede, dass die Prämien eine Höhe von bis zu 20 Prozent des Kredits erreichen.

© SZ vom 19.01.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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