Datenschutz:Eichel will den gläsernen Bankkunden

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Ab Juli haben es Steuerflüchtlinge schwerer: Dann müssen deutsche Banken und Investmentfonds dem Fiskus detailliert darüber Auskunft geben, welche Zinserträge ihre EU-Kunden erhalten.

Von Ulrich Schäfer

Es ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zum gläsernen Bankkunden.

Ein weiterer Schritt zum gläsernen Bankkunden. (Foto: Foto: ddp)

In einem Schreiben an die obersten Finanzbehörden schreibt Eichels Ministerium detailliert vor, welche Informationen Banken und Fonds ab Sommer dieses Jahres an das Bundesamt für Finanzen melden müssen.

Sie müssen über sämtliche Zinserträge informieren, die Bürger aus anderen EU-Ländern in Deutschland kassieren; sie müssen die Kontonummern melden, den Namen des Geldinstituts und die persönlichen Daten des Kontorsbesitzers.

Dazu zählen neben der Steueridentifikations-Nummer, die es spätestens ab 2007 geben soll, die Adresse, das Geburtsdatum und der Geburtsort. Der deutsche Fiskus leitet diese Informationen anschließend an die Steuerbehörden des Heimatlandes weiter.

Erstmals detaillierte Infos

Eichel setzt damit die Zinsrichtlinie der Europäische Union um, die ab Juli dieses Jahres gilt und der Steuerflucht bei Zinserträgen entgegen wirken soll.

Die Regierung hat dazu bereits im vergangenen Jahr die Zinsinformations-Verordnung verabschiedet.

In dem 34-seitigen Schreiben erläutert Eichels Ministerium nun erstmals detailliert, wie die EU-Richtlinie in Deutschland umgesetzt werden soll und was dies für Geldinstitute wie Kunden bedeutet.

Abgleich mit dem Ausland

Da ähnliche Regeln künftig in fast allen EU-Staaten gelten, bekommen auch deutsche Bankkunden, die im Ausland ein Depot oder ein Konto halten, einen Eindruck, was durch die Zinsrichtlinie auf sie zukommt. De facto wissen die deutschen Finanzämter bald genau darüber Bescheid, was ihnen die Kapitalanlage jenseits der Grenzen an Zinserträgen einbringt.

So müssen die deutschen Banken und Investmentfonds künftig noch genauer als bisher die Identität ihrer Kunden aus dem EU-Ausland überprüfen. Sie müssen sich den Personalausweis oder Reisepass vorlegen lassen und die Registriernummer sowie die ausstellende Behörde festhalten.

Ferner müssen sie den Wohnsitz feststellen. Geht die Heimatadresse aus den offiziellen Dokumenten nicht hervor, so sind "hilfsweise andere beweiskräftige Dokumente heranzuziehen".

Gasrechnung, Steuerbescheid — alles kann dem Fiskus helfen

Als mögliche Hilfsmittel empfehlen die Experten des Finanzministeriums dabei unter anderem: "Nachprüfung im Wählerverzeichnis, Nachfrage bei einer Kreditauskunftei, Bitte um Vorlage einer Strom-, Gas- oder Wasserrechnung, eines lokalen Steuerbescheids, eines Bank- oder Bausparkassen-Kontoauszugs oder auch Nachschlagen in einem örtlichen Telefonbuch".

In dem Schreiben aus Eichels Ministerium wird auch deGibt nun ein Kunde, der über den Pass eines EU-Landes verfügt, an, er lebe in einem dritten Land außerhalb der EU, "muss dies durch einen Nachweis über den steuerlichen Wohnsitz belegt werden, der von der zuständigen Steuerbehörde dieses Drittlandes ausgestellt wurde".

tailliert beschrieben, welche Erträge ihrer Kunden die Banken und Fonds dem Bundesamt für Finanzen melden müssen. Dazu gehören Zinsen auf Anleihen jeder Art, sei es von Unternehmen, sei es vom Staat.

Schwierigkeiten? Sind zu erwarten

Ausgenommen sind Tafelgeschäfte, da hierbei keine Einzahlung oder Gutschrift auf ein Konto erfolgt. Die Geldinstitute müssen auch die Erträge aus dem Verkauf von Zerobonds, also Null-Kupon-Anleihen, sowie Agio- oder Disagio-Anleihen melden, die kaum oder niedrig verzinst sind.

Das gleiche gilt für Zinserträge, die von Renten- oder Anleihefonds ausgeschüttet werden. Gemeldet werden müssen auch Erträge aus gemischten Fonds, soweit diese höchstens zu 60 Prozent in Aktien und mindestens zu 40 Prozent in Zinspapieren investieren.

Dass es dabei durchaus strittige Fälle geben kann, wissen die Beamten des Finanzministeriums. Sie sprechen von "zu erwartenden Schwierigkeiten". Zur Klarstellung haben sie deshalb in ihrem Schreiben auch Beispiele genannt.

Informationen gehen auch an ausländische Banken

So muss die Bank auch die Erträge eines Kunden aus Neapel melden, der in seinem Depot einen Fonds hält, der zur Hälfte in Anleihen investiert; selbst wenn es sich um ein thesaurierenden Fonds handelt, der die Zinsen einbehält, muss die Bank dies melden - und zwar, wenn der Anleger den Fonds mit Gewinn verkauft.

Auch ein französischer Anleger, der in seinem Depot bei einer Frankfurter Bank Anteile aus einem spanischen Sondervermögen verwaltet, muss damit rechnen, dass sein heimatliches Finanzamt davon erfährt.

Die Bank muss diese Erträge auch dann melden, wenn die Mittel des Sondervermögens zur Hälfte in Aktien, zu zehn Prozent in Festgeld und zu 40 Prozent in französisches Sondervermögen fließen, das wiederum überwiegend in Rentenpapiere investiert.

© SZ vom 13.1.2005 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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