Bundesrats-Initiative:Empörung über "Lex Ackermann"

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Das CDU-regierte Hessen will ausländische Spitzenmanager in Deutschland steuerlich entlasten - und erntet breiten Widerstand, auch im eigenen Lager.

Von Marc Beise

Ausländische Manager und Spitzenarbeitskräfte in Deutschland sollen ihren Bruttoarbeitslohn künftig höchstens 30 Prozent versteuern müssen.

Josef Ackermann, der als Vorstandschef der Deutschen Bank 2003 rund elf Millionen Euro einnahm, könnte als prominenteste Spitzenkraft von dem vorgeschlagenen Gesetz profitieren. (Foto: Foto: AP)

Das wären zwölf Prozentpunkte weniger als der seit Jahresanfang geltende Spitzensteuersatz von 42 Prozent.

So steht es im "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für ausländische Spitzenarbeitskräfte in Deutschland" des Landes Hessen.

Er soll am Donnerstag im Finanzausschuss der Länderkammer beraten werden. Hessen geht damit sogar noch deutlich über seinen früheren Antrag hinaus, der eine Besteuerung von 35 Prozent vorgesehen hatte.

Auch Ausland gewährt "vielfältige Vergünstigungen"

"Die deutsche Volkswirtschaft benötigt in vielen Bereichen hoch qualifizierte ausländische Fach- und Führungskräfte", heißt es zur Begründung. Weil das Ausland den Top-Managern jedoch "vielfältige Vergünstigungen" gewähre, müssten auch in Deutschland die steuerlichen Bedingungen verbessert werden.

Allerdings soll die Pauschalsteuer nach den hessischen Plänen nur für insgesamt drei Jahre gelten, "letztmals für die im Jahr 2007 zuziehenden Arbeitnehmer". Danach sind die Führungskräfte entweder nicht mehr in Deutschland - oder sie werden wieder zu den normalen Sätzen veranlagt.

Abzüge für Werbungskosten oder Sonderausgaben sollen in diesem Zeitraum nicht möglich sein. Die Betroffenen können wählen, ob sie die Vergünstigung in Anspruch nehmen oder nicht.

Von der Option für die Pauschalbesteuerung profitiere ein lediger Arbeitnehmer, wenn sein Bruttoarbeitslohn über 76.000 Euro im Jahr liege, heißt es in dem Antrag. Verheiratete würden ab einem Jahreseinkommen von mehr als 149.000 Euro begünstigt.

Eichel: Keine "Steuervergünstigungen für Super-Reiche"

Gegen die hessischen Pläne formiert sich breiter Widerstand. Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) ließ erklären, "die Schaffung von Steuervergünstigungen für Super-Reiche wird es mit dieser Bundesregierung nicht geben".

Neben führenden SPD-Politikern und Grünen wies auch der FDP-Finanzexperte Carl-Ludwig Thiele das Vorhaben zurück. "Neue Sonderregeln im Steuerrecht locken weder Spitzenkräfte ins Land, noch schaffen sie Arbeitsplätze."

Aus unionsregierten Ländern verlautete ebenfalls, der Vorschlag habe im Bundesrat wenig Aussicht auf Erfolg. Die Grünen-Finanzexpertin Christine Scheel erklärte: "Koch will nicht nur eine Lex Ackermann schaffen, sondern setzt sich für eine Maßnahme ein, die unfairen Steuerwettbewerb in Europa bewirkt."

Zuvor hatte bereits SPD-Vorstandsmitglied Christoph Matschie den Plan mit Blick auf den Schweizer Vorstandschef der Deutschen Bank, Josef Ackermann, abgelehnt.

Minister beklagt Sozialneid

Der Bank-Manager, der 2003 rund elf Millionen Euro einnahm, könnte als prominenteste Spitzenkraft von einem solchen Gesetz (Lex) profitieren. Ackermann steht seit Monaten in der öffentlichen Kritik.

Zuletzt hatte er Empörung ausgelöst, als er Anfang Februar bei der Bekanntgabe eines Milliardengewinns seines Unternehmens für das vergangene Jahr angekündigt hatte, 6400 Stellen im In- und Ausland zu streichen, um die Bank noch profitabler zu machen und auf das Niveau internationaler Wettbewerber zu bringen. Eine "Lex Ackermann" dürfe es auf keinen Fall geben, sagte Matschie.

Der hessische Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) wies einen Zusammenhang mit Ackermann scharf zurück. Er nannte die SPD-Äußerungen einen "peinlichen Beitrag zum Schüren von Sozialneid". Wenn der Bundesregierung in Anbetracht von 5,2 Millionen Arbeitslosen nichts anderes einfalle, solle sie lieber schweigen.

In beinahe jedem europäischen Land gebe es mittlerweile eine Sonderregelung für ausländische Spitzenarbeitskräfte. Wenn Deutschland hier nicht nachziehe, werde das zu Lasten der Arbeitsplätze in Deutschland insgesamt gehen. Auch sei darauf hinzuweisen, dass das deutsche Steuerrecht bis 1989 ebenfalls begrenzte Steuererleichterungen für ausländische Fpührungkräfte vorgesehen habe.

© SZ vom 2.3.2005 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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