Bundesgerichtshof:Urteil zu Zahnarzt-Pfusch

Wenn die Fehler eines Zahnarztes beim Einsetzen von Implantaten nur noch "Notlösungen" bei der Nachbehandlung zulassen, steht dem Mediziner auch kein Honorar zu. Das entschied der Bundesgerichtshof im Fall einer Patientin, die nach abgebrochener Behandlung eine Rechnung über knapp 35 000 Euro nicht bezahlen wollte. Das Gericht hob ein Urteil zu einer Teilzahlung von knapp 17 000 Euro auf. Nachdem der Frau im Februar 2010 acht Implantate eingesetzt worden waren, brach sie die Behandlung vorzeitig ab. Sie erhielt aber eine Rechnung in Höhe von 34 300 Euro. Die Patientin weigerte sich, diese zu begleichen, und begründete dies mit Behandlungsfehlern des Arztes. Sie machte zudem geltend, dass ihr bei weiteren Behandlungen nur noch die Wahl zwischen "Pest und Cholera" bleibe. Der BGH wies das Verfahren an einen anderen Zivilsenat des OLG zurück.

© SZ vom 14.09.2018 / afp - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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