Bundesgerichtshof:C&A unterliegt im Streit um Karten-Rabatt

Im Streit um ihre Rabatt-Aktion zur Euro-Umstellung hat die Bekleidungskette C&A vor dem Bundesgerichtshof eine Niederlage kassiert.

Der zuständige 1. Zivilsenat des BGH wies die Beschwerde gegen ein verhängtes Bußgeld von 200.000 Euro zurück, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

Das Ordnungsgeld war im Oktober 2002 vom Oberlandesgerichts Düsseldorf verhängt worden. (AZ I ZB 45/02) C&A hatte zur Euro-Einführung Anfang 2002 einen 20-prozentigen Rabatt für alle Kunden geboten, die mit ec- oder Kreditkarte zahlten.

Strafe für Vergangenes

Die Bekleidungskette missachtete während der Schnäppchen-Aktion zwischen dem 2. und dem 5. Januar auch einstweilige Verfügungen gegen die Sonderpreissenkungen.

Die Richter argumentierten, dass das Bußgeld gegen C&A nicht schon deshalb aufzuheben sei, weil das zu Grunde liegende Verbot inzwischen nicht mehr bestehe und deshalb in Zukunft keine weiteren Verstöße mehr zu erwarten seien. Vielmehr hätten Ordnungsmittel auch den Charakter einer Strafe für bereits begangene Verstöße.

Mit ihren Einwendungen gegen die Höhe des Ordnungsgeldes konnte sich die Modekette ebenfalls nicht durchsetzen. C&A habe bei der Verkaufsaktion auch auf das große Medienecho spekuliert und dadurch eine erhebliche Umsatzsteigerung erzielt, erklärte der BGH.

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