Bund:Lebensversicherungen sollen doch weiter gefördert werden

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Hinter den Kulissen diskutieren SPD und Grüne erneut über die Besteuerung der Lebensversicherung.

Von Ulrich Schäfer und Martin Reim

Wenn es in den letzten Monaten um die künftige Besteuerung der Altersvorsorge ging, hat Hans Eichel meist geschwiegen.

Der Finanzminister überließ dieses heiklen Thema anderen, vor allem seiner Staatssekretärin Barbara Hendricks. Und die machte kein Hehl daraus, dass die Regierung wild entschlossen ist, das liebste Sparprodukt der Deutschen, die Kapitallebensversicherung, nicht mehr steuerlich zu fördern; betroffen wären alle Neuverträge ab 2005. "Ich kann den Lebensversicherern deshalb nur raten", empfiehlt Hendricks, "das Werben für Kapitallebensversicherungen einzustellen."

Die Manager der Assekuranz haben sich an diesen Rat nicht gehalten. Ihr Werben dient derzeit aber weniger den Kunden, sondern den Abgeordneten im Bundestag, die über das komplizierte "Alterseinkünftegesetz" beraten.

Erfolg für die Lobbyisten

Mit aller Macht drängen die Lobbyisten darauf, das doppelte Steuerprivileg für Kapitallebensversicherungen, wonach sowohl die Prämien als auch die Auszahlung der Versicherungssumme steuerfrei sind, zu erhalten - wenn nicht zur Gänze, so doch in Teilen.

Ein Erfolg scheint ihnen sicher, denn hinter den Kulissen diskutieren SPD und Grüne intensiv darüber, wie und wo sie das Eichel'sche Gesetz nachbessern: im Sinne der künftigen Rentner, aber auch im Sinne der Versicherungskonzerne.

So plädiert Christine Scheel, die Vorsitzende des Bundestags-Finanzausschusses, dafür, zumindest jene Policen, die allein der Altersvorsorge dienen, weiterhin zu fördern: "Wir wollen keine reinen Steuersparmodelle zulassen.

Aber wenn es um Verträge geht, die wirklich mit Blick auf das Alter abgeschlossen wurde, sollten wir den Gesetzentwurf abmildern", sagt die Grünen-Politikerin.

Ähnlich sieht dies Jörg-Otto Spiller, der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion: "Wir denken darüber nach, ob man da was machen kann." Entscheidend sei aber, "dass nicht jedwede Form der Vermögensbildung gefördert wird".

Deshalb wollen die Koalitionäre klare Regeln definieren, unter denen Kapitallebensversicherungen künftig Steuerfreiheit genießen: Denkbar sei, so Spiller, diese nur "bei Auszahlung in einem bestimmten Lebensalter" zu gewähren, etwa 60 oder 63 Jahre.

Denkbar wäre aber auch, so Scheel, ein flexibles Kriterium zu nehmen und "die Auszahlung bei Renteneintritt" voraussetzen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verfolgt diese Überlegungen mit Wohlwollen, fordert aber noch mehr Zugeständnisse.

So hält GDV-Präsident Bernhard Schareck folgenden Kompromiss für vorstellbar: Bislang muss ein Vertrag mindestens zwölf Jahre laufen, um eine steuerfreie Auszahlung zu ermöglichen. Dieser Zeitraum könne auf 18 Jahre ausgeweitet werden. Zudem solle auch bei kürzerer Laufzeit steuerfrei ausgezahlt werden, wenn der Versicherungsnehmer das 60. Lebensjahr erreicht hat. "In diesem Fall ist anzunehmen, dass er die Auszahlung zur Alterssicherung nutzt", sagt Schareck.

Wenn die Koalition zu solch einer Konzession bereit wäre, würde die Versicherungswirtschaft wohl auch auf den zweiten Teil des Steuerprivilegs für Kapitallebensversicherungen verzichten: Derzeit können vor allem Beamte und Selbstständige auch die Prämien bis zu einer bestimmten Höhe von der Steuer absetzen. "Natürlich würde uns das weh tun", sagt ein Assekuranzmanager,"aber wir wissen auch, dass wir uns nicht auf ganzer Linie durchsetzen können."

© SZ vom 18.02.2004 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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