Bürgerversicherung und Kopfpauschale:Von Gewinnern und Verlierern

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Während Gesundheitsministerin Ulla Schmidt die Bürgerversicherung befürwortet, favorisiert Sozialexperte Bert Rürup eher die Kopfpauschale. Wer vom einen Modell und wer vom andern profitiert und wer nicht, das geht aus einem bislang unveröffentlichten Gutachten hervor.

Generell lässt sich danach sagen: Wer zu den Besserverdienern gehört, fährt mit der Bürgerversicherung schlechter. Die Grenze liegt bei einem Jahresbruttoeinkommen von 50.000 Euro. Untere und mittlere Einkommensschichten dagegen werden von den Kopfpauschalen stärker belastet.

Zu bedenken ist auch: Für den Staat wird es sicherlich teurer, wenn die Beamten in die Bürgerversicherung einbezogen werden: Im aktuellen System der Beihilfe muss die öffentliche Hand nur im Krankheitsfall dazu bezahlen. Die Beiträge zur Bürgerversicherung werden dagegen jeden Monat fällig.

Hohe Zusatzbelastung

Dem Bericht zufolge müssten alle, die mehr als 50.000 Euro im Jahr verdienen, in einer Bürgerversicherung deutlich mehr für ihre Krankenversicherung zahlen als heute. Für einen Haushalt mit einem Jahreseinkommen von brutto 120.000 Euro läge die Zusatzbelastung bei einem Prozent oder 1.200 Euro.

In einem Gesundheitssystem mit Kopfpauschalen zählen Haushalte mit Einkommen über 50.000 Euro zu den eindeutigen Gewinnern. Ein Haushalt mit einem Jahreseinkommen von 70.000 Euro würde durch die Kopfpauschalen knapp 1,5 Prozent seines Einkommens zusätzlich behalten, heißt es in dem Gutachten der Rürup-Kommission.

Haushalte unter 50.000 Euro Jahresverdienst zahlen dagegen in einem System mit Kopfpauschalen bis zu 0,6 Prozent mehr als bisher. Die Gutachter schlagen allerdings vor, dass Haushalte mit einem Monatseinkommen bis 1.500 Euro einen staatlichen Zuschuss erhalten, den Besserverdiener durch einen höheren Solidaritätsbeitrag mitfinanzieren müssten.

Auch vom Familienstand abhängig

Wo die Verlierer-Gewinner-Grenze zwischen Bürgerversicherung und Kopfpauschale genau verläuft, hängt auch noch vom Familienstand ab: Bei der Bürgerversicherung werden Alleinstehende mit einem Jahreseinkommen von bis zu etwa 20.000 Euro besser gestellt, bei der Kopfpauschale die mit einem Einkommen darüber. Je höher das Einkommen ist, desto höher der Vorteil.

Für Familien rechnet sich die Kopfpauschale den Angaben zufolge erst ab einem Jahreseinkommen von knapp 50.000 Euro. Darunter ist die Bürgerversicherung günstiger.

Für Rentner mit Zusatzeinnahmen - etwa aus Kapitalerträgen und Mieten - würde die Bürgerversicherung kostspieliger als die Kopfpauschale.

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