Braunschweig:Hartz drohen bis zu fünf Jahre Haft

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Der frühere VW-Personalvorstand Peter Hartz ist angeklagt worden - wegen 44 Straftaten.

Die Anklage laute auch auf unrechtmäßige Begünstigung eines Betriebsrates, teilte die Staatsanwaltschaft Braunschweig mit. Gemeint seien damit Sonderbonuszahlungen an den früheren Betriebsratschef Klaus Volkert.

Haftstrafe möglich

Hinzu kämen Zahlungen an Volkerts Geliebte. Insgesamt werden Hartz 44 Straftaten zur Last gelegt. Bei einer Verurteilung wegen Untreue drohen Hartz bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe.

Wegen eines Verstoßes gegen Paragraph 119 Betriebsverfassungs-gesetz, der eine Begünstigung von Betriebsräten untersagt, kann eine Haftstrafe von maximal einem Jahr oder Geldstrafe verhängt werden.

Einem Spiegel-Bericht zufolge soll Hartz laut Anklage insgesamt 2,5 Millionen Euro veruntreut haben. Diese Summe ergebe sich vor allem aus Sonderbonuszahlungen, die Hartz an den früheren VW- Betriebsratsvorsitzenden Klaus Volkert habe ausschütten lassen. "Es waren insgesamt 2 Millionen Euro, die Hartz entgegen den Konzernregeln ausgegeben hat", schreibt das Magazin.

"Der gleiche Vorwurf wird gegen Hartz erhoben, weil er der Geliebten des Betriebsratschefs insgesamt 399.000 Euro überweisen ließ, obwohl kein schriftlicher Vertrag mit ihr vorlag." Dies erhöhe die Schadenssumme "ebenso wie Ausgaben für Privatflüge der Geliebten zu dem Treffen mit Volkert".

Prozess-Start im Frühjahr

Hartz hatte Mitte Oktober eine "strafrechtliche Verantwortlichkeit für Begünstigungen des ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden" eingeräumt. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin bestätigt, dass die Ermittlungen zügiger als gedacht beendet werden könnten. Ein Prozess könnte frühestens im Frühjahr 2007 beginnen.

Hartz' Aussage könnte sich strafmildernd auswirken. Dem Spiegel zufolge gehen Juristen davon aus, dass er mit einer Bewährungsstrafe davon kommen könne.

Die Braunschweiger Behörde ermittelt nach damaligen Angaben gegen insgesamt 13 Beschuldigte wegen Untreue und Betrug beziehungsweise Beihilfe, darunter auch gegen Volkert und dessen früheren Vertreter Bernd Sudholt.

Zahlungen auch an Sudholt

Nach einem aktuellen Bericht des Nachrichtenmagazins Focus soll auch Sudholt hohe Bonuszahlungen erhalten haben, beispielsweise "neben seinem Gehalt im Jahr 2004 einen Bonus in Höhe von 170 000 Euro".

Grundlagen dieser Sonderzahlungen sei eine bis heute geltende Vereinbarung von 1991, nach der sich Vorstand und Betriebsrat auf die Einrichtung einer Kommission geeinigt hätten, die "eine gerechte Ermittlung des Arbeitsentgeltes von Betriebsratsmitgliedern" regeln solle.

Die VW-Affäre war im Juni 2005 ins Rollen gekommen. Als Schlüsselfiguren gelten Ex-Skoda- Personalchef Helmuth Schuster und sein enger Mitarbeiter Klaus- Joachim Gebauer. Sie sollen Schmiergeld verlangt und mit Hilfe eines weltweiten Netzes von Tarnfirmen Geld auf eigene Konten umgeleitet haben, das eigentlich VW zugestanden hätte.

Gebauer streitet derzeit auch gegen seine fristlose Kündigung. Nachdem das Arbeitsgericht Braunschweig seine Klage abgewiesen hat, wird sich am 19. Dezember das Landesarbeitsgericht Hannover mit der Kündigungsklage beschäftigen.

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