"Blöder Sack":Wer entlässt denn gleich?

Wird der Chef beleidigt, zeigen deutsche Richter durchaus Verständnis. Selbst mit der Waffe darf schon mal gefuchtelt werden.

Beleidigen Angestellte ihren Chef, lassen deutsche Richter schon mal fünf gerade sein: Beschimpfungen wie "blöder Sack" oder Arschloch" seien kein Grund für eine fristlose oder verhaltensbedingte Kündigung, wenn sich der Chef zuvor selbst daneben benommen habe, berichtete der Bonner Informationsdienst Neues Recht für Vorgesetzte am Mittwoch aus ausgewählten Gerichtsurteilen.

Den Richtern käme es immer auf die Umstände im Einzelfall an. So kann der raue Umgangston in einigen Branchen schon mal Ausrutscher wie "Armleuchter, "Pfeife" oder "Blödmann" entschuldigen.

"Ich niete Dich um"

Noch weiter ging das Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Obwohl ein Mitarbeiter außerhalb der Arbeitszeit eine Waffe auf seinen Chef richtete und ihm drohte "Ich niete Dich um", sahen die Richter das Arbeitsverhältnis nicht konkret beeinträchtigt und wiesen die Kündigung ab.

Gnade zeigten Richter auch mit einem Berufsfußballer, dem die Meinung seines Präsidenten "am Arsch vorbeigeht". Das sei lediglich ein Ausdruck junger Leute für Desinteresse und kein Kündigungsgrund, urteilte das Arbeitsgericht Kaiserslautern.

Das Bundesarbeitsgericht als höchste Instanz hatte bereits 1985 entschieden: Wenn ein Arbeitnehmer davon ausgehen darf, dass seine Kollegen nichts ausplaudern, kann der Chef ungestraft beschimpft werden. (Az: 2 AZR 290/84)

(sueddeutsche.de/AFP)

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