Bestechlichkeit:Haftstrafe im BER-Prozess

Im Korruptionsprozess um den Bau des Hauptstadtflughafens BER hat das Landgericht Cottbus gegen einen Ex-Prokuristen der Flughafengesellschaft eine Haftstrafe verhängt.

Im Korruptionsprozess rund um den Bau des Hauptstadtflughafens BER hat das Landgericht Cottbus gegen einen Ex-Prokuristen der Flughafengesellschaft eine Haftstrafe verhängt. Die Richter verurteilten ihn am Mittwoch zu dreieinhalb Jahren Gefängnis wegen Bestechlichkeit. Die Ankläger hatten dem Mann vorgeworfen, von einer Auftragsfirma Ende 2012 Schmiergeld in Höhe von 150 000 Euro entgegengenommen zu haben. Im Gegenzug habe er sich dafür eingesetzt, dass Nachtragsforderungen in Millionenhöhe ungeprüft an die Bauausrüsterfirma überwiesen wurden.

Die Männer hatten zugegeben, dass Schmiergeld geflossen war

Neben dem Ex-Prokuristen saßen noch zwei Männer auf der Anklagebank. Der Ex-Vorsitzende der Geschäftsleitung der Firma Imtech Deutschland erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und elf Monaten wegen Bestechung. Ein weiterer Ex-Firmenmitarbeiter wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten wegen Beihilfe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte für den angeklagten Ex-Prokuristen der Flughafengesellschaft eine Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten wegen Bestechlichkeit im besonders schweren Fall gefordert. Zusätzlich solle er 150 000 Euro zahlen. Die Ankläger gehen davon aus, dass der Flughafen-Mitarbeiter das Bestechungsgeld aktiv forderte, er also die Triebfeder für den Deal gewesen sein soll. Für den angeklagten früheren Vorsitzenden der Geschäftsleitung der Auftragsfirma Imtech Deutschland plädierte die Staatsanwaltschaft auf zwei Jahre und acht Monate Gefängnis wegen Bestechung im besonders schweren Fall. Für den dritten Mann hatten die Ankläger eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten wegen Beihilfe zur Bestechung im besonders schweren Fall gefordert. Die Männer hatten zum Prozessauftakt zugegeben, dass das Schmiergeld floss. Die Verteidiger hatten plädiert, im Falle einer Verurteilung Bewährungsstrafen zu verhängen.

© SZ vom 13.10.2016 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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