Besserverdiener:Eichel lässt Fußball-Millionäre zahlen

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Die Bundesregierung wird die steuerfreien Zuschläge für Fußball-Profis und andere Besserverdiener drastisch einschränken. Bei Fußballspielen am Abend dürfen nur noch maximal 12,50 Euro pro Stunde steuerfrei ausgezahlt werden. Bei Sonntagseinsätzen sind höchstens 25 Euro erlaubt.

Von Ulrich Schäfer

(SZ vom 08.10.03) - Finanzminister Hans Eichel will durch eine entsprechende Änderung des Paragraphen 3b im Einkommensteuergesetz verhindern, dass die Klubs ein Steuerprivileg nutzen, dass seiner Ansicht nach vor allem für Krankenschwestern, Schichtarbeiter und andere Geringverdiener geschaffen wurde.

Insbesondere der Fall Borussia Dortmund hatte in den vergangenen Wochen eine heftige öffentliche Debatte ausgelöst; der Klub zahlt Spielern wie Christian Wörns und Marcio Amoroso, die gut vier Millionen Euro verdienen, bei Sonntags- oder Abendeinsätzen einen Teil des Salärs als steuerfreien Zuschlag aus.

Manager Michael Meier zufolge spart der börsennotierte Klub dadurch rund 1,5 Millionen Euro im Jahr. Eichel hatte dies im September heftig kritisiert: "Das können wir nicht hinnehmen. Das wollen wir nicht."

"Für hart arbeitende Bürgerinnen und Bürger"

Ähnlich hatten sich Fraktionsvize Joachim Poß, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck sowie CSU-Chef Edmund Stoiber geäußert. Die Steuererleichterung für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge sei, erklärte Stoiber, "für hart arbeitende Bürgerinnen und Bürger geschaffen worden, und nicht für Fußball-Millionäre".

Nach dreiwöchiger Suche haben die Experten des Bundesfinanzministeriums nun eine Lösung für das Kicker-Problem gefunden; der entsprechende Gesetzentwurf, den die Fraktionen von SPD und Grünen in das ohnehin geplante "Steueränderungsgesetz 2003" einarbeiten wollen, liegt der Süddeutschen Zeitung vor und soll bereits in der nächsten Woche vom Bundestags-Finanzausschuss beraten werden.

Dem neuen Paragraphen 3b zufolge dürfen die Klubs bei der Berechnung der Zuschläge nur noch einen Stundenlohn von "höchstens 50 Euro" zu Grunde legen - selbst dann, wenn das Salär tatsächlich wesentlich höher ist. Auf diesen fiktiven Lohn dürfen, wie auch bei normalen Arbeitern, dann steuerfreie Zuschläge von maximal 25 Prozent (oder umgerechnet 12,50 Euro pro Stunde) gezahlt werden, wenn der Fußballeinsatz nach 20 Uhr erfolgt.

Bei Sonntagsspielen ist ein steuerfreier Zuschlag von 50 Prozent auf den Stundenhöchstbetrag möglich (umgerechnet 25 Euro pro Stunde), und bei Einsätzen an gesetzlichen Feiertagen darf der Zuschlag 125 Prozent (also 75 Euro pro Stunde) betragen.

Alle Besserverdiener betroffen

Die neue Zuschlagsnorm gilt nicht nur für Fußball-Profis, sondern für alle Besserverdiener, die nachts oder sonntags arbeiten, so etwa auch für Fernsehmoderatoren, Manager oder Chefärzte. "Die Änderung", heißt es in der Begründung des Gesetzestextes, "zielt auf eine allgemeine Begrenzung der Steuerfreiheit für sehr hohe Einkünfte ab."

Durch die nun gefundene Regelung, schreibt das Finanzministerium weiter, "wird die Steuerfreiheit für die einkommensstarken Gruppen entscheidend begrenzt und gleichzeitig die überwiegende Zahl der Arbeitnehmer unberührt belassen".

Betroffen von der "Lex Bundesliga" sind letztlich all jene, die einen Grundlohn von mehr als 8.000 Euro beziehen; dies entspricht bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden einem Stundenlohn von 50 Euro.

Allerdings hat das Finanzministerium sich überaus schwer getan, diese Regelung speziell für Topverdiener zu finden, ohne in Konflikt mit der Verfassung zu geraten oder die steuerfreien Zuschläge generell in Frage zu stellen.

Was ist bei schwankenden Löhnen?

So hatte Eichels Haus anfangs erwogen, statt des Stundenlohns einen bestimmten Monats- oder Jahreslohn als Höchstgrenze festzuschreiben. Doch was ist, so fragten sich die Steuerexperten, wenn der Monatslohn schwankt - oder jemand im Laufe eines Jahres entlassen wird?

"Um diese Arbeitnehmer nicht gegenüber solchen mit stets gleichbleibenden Arbeitslohn zu benachteiligten", heißt es in einem internen Argumentationspapier der Steuerabteilung, müsste eine "Verrechnung/Übertragung des nicht ausgeschöpften steuerfreien Volumens in andere Kalendermonate" oder auf einen anderen Arbeitgeber ermöglicht werden.

Dies würde jedoch "zu einer Verkomplizierung der Lohnabrechnung führen". Zusätzliche Steuerformulare wären nötig, und selbst dann könnten die überlasteten Finanzämter solch eine Verrechnung "derzeit nicht leisten".

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