Bescheid wissen, Vorteile nutzen:Noch rasch zum Arzt

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Jetzt wird es aber Zeit! Wenn es ums Geld geht, dann müssen viele Termine bis zum Jahresende 2003 eingehalten werden. Die wichtigsten Tipps werden in zwei Berichten zusammengefasst (Teil zwei folgt).

Von Wolfgang Büser

(SZ-Artikel vom 12.11.03)

Ab 2004 gibt es eine Eintrittsgebühr von 10 Euro beim Arzt. (Foto: Foto: dpa)

Arbeitslosengeld:

Für Arbeitnehmer, die verheiratet sind und bei denen feststeht, dass sie im Jahr 2004 arbeitslos werden, kann es sich lohnen, zum 1. Januar 2004 die Steuerklassen zu wechseln.

Denn für die Höhe des Arbeitslosengeldes kommt es auf die Steuerklasse zu Beginn des Kalenderjahres an. Sollten also zum Beispiel der Mann (mit einem Einkommen von 2000 Euro brutto im Monat) und die Frau (1800 Euro brutto im Monat) in der Steuerklasse IV sein, so gibt es pro Monat rund 156 Euro mehr Arbeitslosengeld, wenn der Mann in die Klasse III und seine Frau in die Klasse V wechseln - sofern der Mann 2004 arbeitslos wird.

Die von der Frau zu zahlende höhere Steuer (rund 265 Euro monatlich) kommt über den Steuer-Jahresausgleich zurück. Das höhere Arbeitslosengeld aber bleibt bestehen.

Arztbesuch:

Das ist zwar kein großer Sparposten, aber immerhin: Wer als gesetzlich Krankenversicherter ohnehin bald fällige Arztbesuche noch 2003 absolviert, der spart gegebenenfalls 10 Euro "Eintrittsgebühr", die ab 2004 verlangt wird.

Dasselbe gilt für die Behandlung beim Zahnarzt. Vom nächsten Jahr an gilt auch: Möglichst alle Facharztbesuche auf ein Quartal konzentrieren, weil dann - nach entsprechenden Überweisungen - nur einmal die Praxisgebühr fällig wird. Zusätzlicher Tipp: Nur noch 2003 dürfen Ärzte nicht verschreibungspflichtige Medikamente verordnen.

Außergewöhnliche Belastung: Wer in diesem Jahr besondere Aufwendungen zum Beispiel für Krankheitskosten, eine Beerdigung oder eine Scheidung gehabt hat, und bei dem vielleicht gleich zu Beginn des nächsten Jahres noch eine größere Ausgabe ansteht, etwa weil Zahnersatz benötigt wird, der sollte überlegen, ob er seinem Zahnarzt noch bis Silvester 2003 eine Vorauszahlung zu leistet und so den berücksichtigungsfähigen Aufwand komprimiert.

Dann steigt die Chance, den Betrag als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen zu bekommen. Denn das Finanzamt rechnet entsprechend der Höhe des "Gesamtbetrags der Einkünfte" aus, was dem Steuerzahler pro Jahr an Beteiligungen aus der eigenen Geldbörse zuzumuten ist.

Bei einem Jahreseinkommen zwischen 15 340 und 51 130 Euro sind das zum Beispiel für eine Familie mit einem oder zwei Kindern 3 Prozent, bei 25 000 Euro Verdienst demnach 750 Euro. Je mehr also in einem Jahr zusammenkommt, desto besser für den Steuerzahler - je mehr auf die Jahre verteilt wird, desto ungünstiger, da ja jeweils der zumutbare Betrag vom kalenderjährlichen Aufwand abgezogen wird.

Autounfall:

Wurde 2003 ein Unfall verschuldet und wurde dem Besitzer des anderen Wagens der Schaden von vielleicht 250 Euro zunächst aus der eigenen Tasche bezahlt, weil der Schadenfreiheitsrabatt gerettet werden sollte, ist jedoch danach ein zweiter schuldhafter Unfall hinzugekommen, so kann die Kfz-Haftpflichtversicherung sowohl für den zweiten als auch nachträglich für den ersten Unfall in Anspruch genommen werden.

Das muss aber spätestens bis Silvester 2003 bei der Versicherung gemeldet werden. Für "Zweit"-Unfälle, die im Dezember passieren, gilt eine Nachmeldefrist bis zum 31. Januar 2004. Auch die Vollkaskoversicherung kann auf diese Weise nachträglich in Anspruch genommen werden. Die Versicherung kann ausrechnen, ob sich der Deal lohnt.

Brillen:

Ab 2004 bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen keine Zuschüsse zu Brillen und Brillengestellen mehr (von Ausnahmen abgesehen, etwa für junge Bürger bis zum 18. Geburtstag). Wer ohnehin bald eine neue Sehhilfe benötigt, der sollte sich also bis zum Jahresende darum kümmern.

Freistellungsauftrag: Sparer und Bausparer sollten prüfen, ob ihr Freistellungsauftrag für die 30prozentige Zinsabschlagsteuer für das laufende Jahr noch ausreicht. Für die optimale Höhe des Freistellungsauftrags gilt die Faustformel "Voraussichtliches Guthaben am Jahresende x Zinssatz".

Der maximale Freibetrag beträgt 3202 Euro für Verheiratete beziehungsweise 1601 Euro für Ledige. Die Freistellung für Bausparzinsen ist wichtig, weil der Zinsabschlag die Zinsgutschrift und damit das Bausparguthaben mindert, was zu einer späteren Zuteilung führen kann.

Bausparer, die im laufenden Jahr oder im Vorjahr einen Antrag auf Wohnungsbauprämie gestellt haben, sind mit ihren Bausparzinsen auch ohne Freistellungsauftrag von der Zinsabschlagsteuer befreit.

Krankenversicherung I:

Im nächsten Jahr gibt es herbe Einschnitte in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Sollte also jetzt schnell noch eine private Zusatzversicherung abgeschlossen werden?

Nichts überstürzen! Noch steht nicht im Detail fest, was letztlich Gesetz wird. Und die private Versicherungswirtschaft, die zwar jetzt schon Zusatzversicherungen (zugeschnitten auf das bisherige Recht) im Angebot hat, muss erst noch neue Angebote entwickeln, die das neue Recht berücksichtigen. Vor Frühjahr 2004 wird sich hier auch kaum etwas tun.

Krankenversicherung II:

Sollte die Gesundheitsreform 2004 Anlass sein, zum 31. Dezember 2003 ihre Kassenmitgliedschaft zu kündigen und sich privat zu versichern? Empfehlenswert ist dies allenfalls für junge und gesunde Singles ohne Kinder.

Und der Verdienst muss stimmen: Seine gesetzliche Krankenkasse verlassen darf überhaupt nur, wer regelmäßig mehr verdient als 46 350 Euro im Jahr. Ist diese Bedingung erfüllt, so hilft bei der Wahl der richtigen privaten Krankenversicherung zum Beispiel die Übersicht im Oktoberheft von Finanztest.

Gekündigt werden kann mit einer Frist von zwei Monaten - unabhängig vom Jahresende. Im übrigen kann natürlich ein Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung ordentlichen Beitragseinsparungen bringen.

Wer bis zum 30. November seiner bisherigen Krankenkasse das Kündigungsschreiben geschickt hat, der kann allerdings erst zum 1. Februar 2004 wechseln. Das Warten bis dahin kann aber lohnen, weil vorher kaum die neuen Beiträge ab Januar 2004 feststehen werden - was ja auch die neu gewählte Krankenkasse betreffen kann.

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