Bausparverträge:Klage gegen Aachener Bausparkasse

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Verbraucherschützer klagen gegen die Bausparkasse. Sie hat Verträge gekündigt, weil die Geschäftsgrundlage der Kasse im Zinstief gestört sei.

Von Benedikt Müller, Düsseldorf

Viele Kunden der Aachener Bausparkasse fanden zuletzt schlechte Nachrichten in ihrem Briefkasten. Die Kasse hat vielen Sparern gekündigt, die noch vergleichsweise hohe Zinsen auf ihr Guthaben erhielten. Aufgrund der Niedrigzinsen in der Euro-Zone sei die Geschäftsgrundlage der Kasse gestört, heißt es in Briefen an die Kunden. Wer in solchen Zeiten weiterhin die versprochenen Zinsen verlange, schade nicht nur der Kasse, sondern der "gesamten Bausparergemeinschaft".

Zahlreiche Betroffene haben gegen diese Kündigungen geklagt und Recht bekommen. Nun legt der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) mit einer Verbandsklage gegen die Aachener Bausparkasse nach, die früher Huk-Coburg-Bausparkasse hieß. "Bausparkassen müssen ihre abgeschlossenen Verträge erfüllen, auch wenn diese aufgrund gesunkener Zinsen unrentabel geworden sind", sagt Verbraucherschützer Philipp von Bremen. Ein Kunde, der an seinem hochverzinsten Vertrag festhalte, schade nicht anderen Bausparern, sondern allenfalls dem Gewinn der Kasse.

Viele Bausparkassen haben in den vergangenen Jahren alte Verträge aufgelöst. Sie begannen zunächst, Kunden zu kündigen, die bereits die gesamte Bausparsumme angespart haben. Des Weiteren kündigen sie Sparern, die kein Bauspardarlehen aufnehmen, obwohl ihr Vertag schon seit zehn Jahren zuteilungsreif ist. Diese beiden Kündigungsgründe hat der Bundesgerichtshof in Grundsatzurteilen anerkannt.

Die Aachener Bausparkasse beruft sich hingegen auf einen anderen Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Demnach darf sie kündigen, wenn sich Umstände so schwerwiegend ändern, dass es nicht mehr zumutbar ist, Verträge fortzusetzen. Zudem löst die Kasse Verträge "aus wichtigem Grund" auf. Unklar ist aber, wie bedrohlich die Lage einer Bausparkasse sein muss, damit solche Gründe angebracht sind. Verbraucheranwälte meinen: Solange die Finanzaufsicht Bafin nicht in laufende Bausparverträge eingreife, könne von einer Unzumutbarkeit keine Rede sein.

Falls die Verbraucherschützer mit ihrer Klage Erfolg haben, dürfte die Aachener Bausparkasse diese Gründe künftig nicht mehr anführen - und müsste bereits Gekündigte über das Urteil informieren. Die Kasse bestätigt, dass der VZBV Klage eingereicht hat. Man sei aber "von der Zulässigkeit dieser - leider notwendigen - Maßnahmen überzeugt."

© SZ vom 03.08.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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