Baukindergeld:Mehr Zeit für Antrag

Die Bundesregierung hat die Frist für das Baukindergeld um drei Monate verlängert. Sie gilt jetzt nicht mehr bis Ende Dezember, sondern bis Ende März. Das bedeutet, dass die Leistung beantragen kann, wer bis zum 31. März 2021 eine Baugenehmigung erhält oder eine Immobilie kauft. Hintergrund ist die Corona-Pandemie, durch die sich die Erteilung von Baugenehmigungen und die Unterzeichnung von Kaufverträgen teilweise verzögert hat. Wie das Bundesinnenministerium weiter mitteilte, waren bis Ende August Mittel in Höhe von rund 5,5 Milliarden Euro für das Baukindergeld gebunden. Seit September 2018 können Familien für den Bau eines Hauses oder den Kauf einer Immobilie den staatlichen Zuschuss von 12 000 Euro pro Kind erhalten. Insgesamt stehen dafür 9,9 Milliarden Euro zur Verfügung.

© SZ vom 24.09.2020 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: