Bankrott:Mobilcom-Gründer Schmid erhält Bewährungsstrafe

Niedergang einer Ikone des Neuen Marktes: Ein Gericht hat Ex-Mobilcomchef Schmid wegen vorsätzlichen Bankrotts verurteilt.

Der frühere Milliardär und Gründer des Mobilfunkunternehmens Mobilcom, Gerhard Schmid, ist vom Landgericht Kiel zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt worden.

Gerhard Schmid: Erst Privatinsolvenz, jetzt auch noch eine Bewährungsstrafe. (Foto: Foto: AP)

Das Gericht sprach den Unternehmer am Montag des vorsätzlichen Bankrotts in drei Fällen schuldig. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Schmid wurde zu Last gelegt, eigene Firmenanteile an eine Gesellschaft in Liechtenstein veräußert zu haben, obwohl die Landesbank Sachsen die Anteile pfänden wollte.

Erfolglose Pfändung

Schmid hatte bei der Landesbank Schulden von 102 Millionen Euro aus einem Kredit für ein Immobilienprojekt, wie die Staatsanwaltschaft erklärt hatte. Aufgrund der Übertragung blieb eine Pfändung der Gesellschaftsanteile durch die Bank erfolglos.

Außerdem wurde dem Ex-Manager vorgeworfen, weitere Beträge in Lichtenstein beiseite geschafft zu haben.

Schmid hatte Mobilcom 1991 gegründet und zu einem erfolgreichen Mobilfunkunternehmen ausgebaut. Er verhob sich aber mit dem Einstieg in das UMTS-Geschäft und wurde im Juni 2002 als Vorstandschef abgesetzt. 2003 meldete er Privatinsolvenz an.

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