Bankgeheimnis:Der komplizierte Blick aufs Konto

Lesezeit: 1 min

Eine vierstellige Zahl von Abfragen soll in Zukunft täglich technisch möglich sein.

Daniela Kuhr

Es geht um das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit: Seit dem 1. April 2005 erlaubt diese Regelung Finanzämtern und anderen Behörden, wie etwa den Sozialämtern, sämtliche Konten eines Bürgers im Bundesgebiet zu ermitteln.

Dabei erfahren die Beamten die Kontonummer, Namen der Bevollmächtigten und das Eröffnungsdatum, nicht aber den Kontostand. Nach diesem dürfen die Behörden erst fragen, wenn sich ein konkreter Verdacht ergeben hat. Dennoch sehen Kritiker in den neuen Regelungen das endgültige Aus für das Bankgeheimnis in Deutschland.

Vollautomatisch per Knopfdruck

Das Bundesfinanzministerium (BMF) strebt an, dass die Beamten eines Tages vollautomatisch per Knopfdruck auf die von den Banken extra eingerichteten Datensätze zugreifen können. Eine vierstellige Zahl von Abfragen pro Tag solle dann technisch möglich sein, heißt es im BMF.

Doch vorerst ist man davon noch weit entfernt. Der Grund dafür sind technische Probleme. Deshalb müssen die Behörden zur Zeit noch so vorgehen: Zweifelt der Sachbearbeiter an den Angaben des Bürgers, soll er ihn grundsätzlich dazu befragen.

Hält der Beamte anschließend die Abfrage immer noch für nötig, füllt er ein bestimmtes Formular aus, das der Amtsleiter anschließend unterschreiben muss. Das Formular wird per Post an das Bundeszentralamt für Steuern (das frühere Bundesamt für Finanzen) geschickt, eine Behörde, die dem BMF unterstellt ist.

Zugriff schon seit drei Jahren möglich

Dort wendet sich ein Mitarbeiter an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), um deren Server zu benutzen. Denn die Bafin kann bereits seit drei Jahren auf die Datensätze bei den Banken zugreifen.

Der Datenpool wurde im Zuge der Anschläge des 11. September 2001 eingerichtet, um organisierte Geldwäsche und die Finanzsysteme von Terror-Organisationen zu bekämpfen. Andere Behörden als Finanzämter, wie das Sozialamt, müssen sich für eine Kontenabfrage an eine Finanzbehörde wenden.

© SZ vom 09. Februar 2006 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: