Bankberatung:Kritik am Register

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Wenn sich Kunden von Finanzinstituten falsch oder schlecht informiert fühlen, können sie sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beschweren. Das tun sie auch. Doch die Arbeit der Bafin ist umstritten.

Von Tahir Chaudhry, Berlin

Wenn sich Kunden von Finanzinstituten falsch oder schlecht beraten fühlen, können sie sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) beschweren. Die Produktinformationsblätter werden häufig schlecht verständlich formuliert und die Geschäftspolitik des Hauses ist intransparent. Die Anzahl der Beschwerden von Privatkunden beim "Mitarbeiter- und Beschwerderegister" liegen in diesem Jahr bis Mitte Dezember bei 4202. Im Gesamtjahr 2016 waren es hingegen etwa 4900.

Seit der Einführung des Registers im November gingen bei der Bafin insgesamt mehr als 30 000 Kundenbeschwerden ein. In der Regel werden die Finanzinstitute mit den Vorwürfen konfrontiert. Falls sie berechtigt sind, werden die Geldhäuser aufgefordert, ihre Geschäftspolitik zu korrigieren, Transparenz zu schaffen und qualifiziertes Personal einzusetzen.

Doch die Arbeit der Finanzaufsicht ist umstritten. Banken kritisieren die Aussagekraft des Registers, das keine Auskunft über die Berechtigung der Vorwürfe gebe. Verbraucherschützer sehen ein anderes Problem: Sie sprechen sich etwa für eine Beweislastumkehr aus. Somit müssten die Anbieter beweisen, dass die Kunden mit ihren Beschwerden Unrecht haben. Andernfalls müssten sie nämlich die Produkte vollständig verstehen und die Angebote vergleichen können. Dieses tiefe Verständnis fehlt jedoch oftmals.

Gerhard Schick, der Abgeordnete der Bundestagsfraktion Die Grünen, zweifelt an der Aussagekraft der Zahlen im aktuellen Jahresbericht der Bafin. Dass die Beschwerdezahlen rückläufig sind, sei zwar positiv, aber: "Da es keinerlei Anhaltspunkte über die Berechtigung der Beschwerden und deren Relevanz gibt, ist es für eine Entwarnung zu früh", sagt Schick. Er rechnet zudem mit einer hohen Dunkelziffer. Auch sei nicht bekannt, "zu welchem Zeitpunkt, aus welchen Gründen und mit welchem konkreten Ergebnis für den berechtigten Einzelfall" die Bafin aktiv werde. Aus den angegeben Aktivitäten der Bafin schließt Schick: Sie mache von ihren Eingriffsbefugnissen zu selten Gebrauch, um Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen.

Die Behörde finanziert sich überwiegend aus einer Umlage der beaufsichtigten Unternehmen, vor allem aus Banken und Versicherungen und zu einem kleineren Teil aus Verwaltungseinnahmen.

© SZ vom 22.12.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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