Bad Bank der Landesbanken:Eine neue Treuhand

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Ab in den Giftmüll: Wie die krisengeplagten Landesbanken ihre Schrottpapiere und überflüssige Geschäftsbereiche auslagern sollen.

Guido Bohsem

Man muss sich die geplante Bad Bank für die Landesbanken in etwa so vorstellen wie die Treuhand, die nach der Wende zur Verwaltung der DDR-Betriebe geschaffen wurde. Die Behörde arbeitete im Wesentlichen nach folgendem Muster: Erfolgversprechende Teile der Unternehmen wurden erhalten, der Rest wurde eingestampft, und zwar oft genug von den eigenen Mitarbeitern.

Ein Schrottplatz für die giftigen Papiere der Landesbanken: die Bad Bank. (Foto: Foto: dpa)

Mit dem neuen Gesetz zur Rettung der Landesbanken, das die Bundesregierung am Mittwoch beschließen will, soll das Gleiche erreicht werden: Die guten, funktionierenden Teile der Landesbanken bleiben erhalten, die schlechten gehen an die sogenannte Finanzmarktstabilisierungsanstalt (FMSA), wo sie abgewickelt werden. Die Landesbanken erhalten nach dem Entwurf die Möglichkeit, nicht nur giftige Wertpapiere an die Banken-Treuhand zu geben, sondern auch sogenannte Risikopapiere wie etwa Anleihen von angeschlagenen Staaten wie Ungarn oder Island.

Die Institute dürfen sogar ganze Geschäftsbereiche auslagern, inklusive der Mitarbeiter. Diese haben dann die Aufgabe, den Bereich so lange zu betreuen, bis er vollständig abgebaut ist. Ihnen geht es also in etwa so wie den Kombinatsarbeitern, die in den Nachwendezeiten ihre eigenen Fabrikgebäude zerlegen und umweltverträglich entsorgen durften. Je nach Bank müssen voraussichtlich bis zu 50 Prozent des Geschäfts und des Personals abgebaut werden. So sehen es zumindest die bislang bekannt gewordenen EU-Auflagen für die WestLB vor. Die Verantwortung für das Personal soll weiterhin bei den Landesbanken liegen.

Eine Bad Bank für jedes Institut

Zweck des Vorhabens ist es, die Landesbanken und ihre Eigentümer - Länder und Sparkassen - vor den immer höheren Verlusten zu bewahren, die ihnen im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise entstehen. Der Bund erwartet im Gegenzug, dass die Länder den gesamten Sektor neu ordnen. Dazu sollen die Landesbank-Länder bis Dienstagabend ein Eckpunktepapier vorlegen. Dem Bund schwebt laut Gesetzentwurf vor, die bislang sieben Landesbanken auf maximal drei Institute zu reduzieren. Alternativ sei die Schaffung einer einzigen Dachgesellschaft möglich.

Im Rahmen der Finanzanstalt können die betroffenen Landesbanken dann ihre eigenen Bad Banks gründen, die abgewickelt werden. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei nicht um Banken. Sie unterliegen auch nicht den internationalen Bilanzierungsvorschriften IFSR. Eine Anpassung der Schrott- und Risikopapiere an den aktuellen Marktwert entfällt damit. Durch diesen Trick kann die Landesbank weiter über das bisherige Eigenkapital verfügen. Länder und Sparkassen bleiben Eigentümer der Bad Banks. Sie müssen also für alle Verluste aufkommen, die auflaufen werden.

© SZ vom 06.06.2009/tob - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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