Autobranche:Unangenehmes Urteil für VW

Wegen einer manipulativen Software in einem Diesel-Pkw muss der VW-Konzern einem Autokäufer den Schaden ersetzen und den Kaufpreis abzüglich der Nutzungsentschädigung erstatten. Wie das Oberlandesgericht (OLG) Köln mitteilte, muss das Unternehmen dem Käufer eines Audi mit Zwei- Liter-Diesel 17 000 Euro zurückzahlen (Az: 18 U 70/18). Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung des Landgerichts Köln, eine Revision wurde nicht zugelassen. Eine Besonderheit in dem Fall ist, dass die Entschädigung gezahlt werden muss, obwohl VW bereits ein Software-Update an dem Auto durchgeführt hatte. Der Kläger machte jedoch geltend, dass er das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn er den tatsächlichen Schadstoffausstoß gekannt hätte. Das Software-Update sei überdies nicht geeignet, den Mangel zu beheben. Zudem seien schädliche Auswirkungen auf den Motor zu befürchten.

© SZ vom 26.01.2019 / epd - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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