Auswirkung auf künftige Machtverhältnisse:Vor Weichenstellung im Streit um VW-Gesetz

Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof gibt am Dienstag eine Stellungnahme zum umstrittenen VW-Gesetz ab.

Im Konflikt um das VW-Gesetz steht die entscheidende Weichenstellung beim höchsten EU-Gericht an. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), Damazo Ruiz-Jarabo Colomer, will am Dienstag seine Stellungnahme vorlegen. Ein Urteil kommt frühestens Mitte des Jahres.

Beobachter in Brüssel rechnen damit, dass das 47 Jahre alte Gesetz zur Verhinderung feindlicher Übernahmen in Wolfsburg nicht mehr vollständig zu halten sein wird.

Ebenso wie die klagende EU-Kommission strebt der Stuttgarter Sportwagenbauer Porsche als inzwischen größter Aktionär in Wolfsburg die Abschaffung des Gesetzes an. Die Bundesregierung hingegen verteidigt das Gesetz. Der Ausgang des Verfahrens in Luxemburg wird deshalb auch deutliche Auswirkungen auf die künftigen Machtverhältnisse bei Volkswagen haben.

Porsche fühlt sich eingeengt

Porsche ist mit 27,4 Prozent der Anteile inzwischen größter Aktionär von VW und sieht sich durch das Gesetz eingeengt. Es sieht vor, dass kein Aktionär in Wolfsburg über mehr als 20 Prozent der Stimmrechte bei der Hauptversammlung verfügt, auch wenn er mehr Aktien besitzt. Das Land Niedersachsen hält einen Anteil von 20,8 Prozent.

Die EU-Kommission hatte vor zweieinhalb Jahren gegen das Gesetz geklagt. Sie meint, die Kapitalverkehrsfreiheit und die Niederlassungsfreiheit in der EU werde behindert.

Die EU-Behörde sieht sich durch ein Urteil des EuGH vom September 2006 bestätigt, nach dem ,,Goldene Aktien'' EU-Recht widersprechen. Mit diesen Aktien sichern sich meist staatliche Anteilseigner Einfluss bei früheren Staatsunternehmen.

Das Gericht ist nicht an die Stellungnahme des Generalanwalts gebunden, folgt dieser aber häufig. Urteilen wird die Große Kammer unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Vassilios Skouris.(Rechtssache C-112/05)

© SZ vom 12.02.07 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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