Ausgleich:Höheres Wohngeld

Wem das Einkommen nicht reicht, um die Miete zu zahlen, kann Wohngeld beantragen. Es soll verhindern, dass berufstätige Menschen, die sonst keine Sozialleistungen erhalten, zusätzlich Hartz IV beantragen müssen. Dieser Zuschuss steigt zum 1. Januar um durchschnittlich 30 Prozent. Ein Zwei-Personen-Haushalt etwa, der bisher 145 Euro im Monat Wohngeld bekommt, erhält künftig 190 Euro. In Städten mit besonders hohen Mieten wie München gibt es eine neue, siebte Mietstufe. Sie soll Geringverdienerhaushalte entlasten. Diese Mietstufen spielen eine maßgebliche Rolle bei der Berechnung des Wohngelds. Mit der Reform steigt die Zahl der Empfänger von etwa 480 000 auf 660 000 Haushalte. Von 2022 an wird das Wohngeld alle zwei Jahre automatisch an die Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst.

© SZ vom 24.12.2019 / clli - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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