Arbeitsmarktpolitik:Gründerzuschuss ersetzt Ich-AG

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Die Ich-AG läuft Ende Juni aus. Jetzt haben sich SPD und Union auf ein neues Modell verständigt, um die Selbstständigkeit von Erwerbslosen zu fördern.

Laut dem SPD-Arbeitsmarktexperten Klaus Brandner haben sich die Fachpolitiker der Fraktionen dabei auf ein Zwei-Phasen-Modell geeinigt. Dieses sieht vor, dass die Erwerbslosen in einer ersten, neun Monate dauernden Phase ein Recht auf finanzielle Förderung haben.

Neben dem Arbeitslosengeld erhalten die Betroffenen in dieser Zeit eine monatliche Pauschale von 300 Euro. In der zweiten Phase wird die Unterstützung dann zu einer Ermessensleistung - sprich die Vermittler in den Arbeitsagenturen entscheiden, ob weiter staatliche Zuschüsse gezahlt werden.

Zuvor müssen die Gründer die Geschäftstätigkeit sowie die Tragfähigkeit ihrer Idee nachweisen. Wenn die zuständige Arbeitsagentur die Erfolgsaussichten positiv beurteilt, kann die Pauschale von 300 Euro weitere sechs Monate lang gezahlt werden.

Hartz-IV wird weiter entwickelt

Mit der Verständigung auf dieses Modell hätten die Gründer verlässliche Rahmenbedingungen, sagte Brandner am Dienstag. "Wir unterstützen die Eigeninitiative von Menschen, um aus der Arbeitslosigkeit zu kommen", erklärte der SPD-Arbeitsmarktpolitiker.

Die Neuregelung soll nach dem Willen der Fachpolitiker in das so genannte Fortentwicklungsgesetz zur Hartz-IV-Reform eingearbeitet werden. Auf diese Weise könnte das Vorhaben bereits in der zweiten Jahreshälfte in Kraft treten.

Die neue Förderung soll das Überbrückungsgeld und die Ich-AGs ersetzen. Im Koalitionsvertrag hatten sich SPD und Union darauf verständigt, beide Instrumente zusammenzuführen. Die Förderung der Ich-AG läuft nun Ende Juni aus, bereits bestehende Firmen werden aber weiter unterstützt.

CDU und CSU wollten die Ich-AGs abschaffen, weil diese sich als sehr teuer entpuppt hatten und weil das Modell teilweise zum Missbrauch einlud. Auch dies soll sich mit dem neuen Gründerzuschuss ändern. Deshalb werden die Kriterien für eine Förderung noch strenger gefasst.

So soll der Nachweis der persönlichen Eignung zur Selbstständigkeit in das Gesetz aufgenommen werden. Arbeitnehmer, die ohne wichtigen Grund selbst kündigen, sollen zudem während einer Karenzzeit von drei Monaten nicht gefördert werden.

© SZ vom 17.5.2006 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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