Arbeiten in der EU:Schutz für entsandte Arbeitnehmer

Millionen Menschen, die zum Arbeiten in ein anderes EU-Land entsandt werden, sollen vor Ausbeutung und Niedriglöhnen geschützt werden.

Millionen von Menschen, die zum Arbeiten in ein anderes EU-Land entsandt werden, sollen besser vor Ausbeutung und Niedriglöhnen geschützt werden. Das EU-Parlament verabschiedete mit großer Mehrheit eine Reform der sogenannten EU-Entsenderichtlinie. "Das ist ein Riesenschritt hin zu einem faireren europäischen Arbeitsmarkt", erklärte der Vorsitzende der Europa-SPD, Jens Geier. Von Industrieverbänden und der FDP kam Kritik. Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Regeln bis Mitte 2020 umsetzen. Sie sehen unter anderem vor, dass ins Ausland entsandte Arbeitnehmer den gleichen Lohn bekommen und unter den gleichen Bedingungen arbeiten wie ihre Kollegen. Die Kosten für die Reise in das Land und für ihre Unterkunft dürfen nicht mehr von ihrem Lohn abgezogen werden, sondern müssen vom Arbeitgeber getragen werden. Entsendungen sind künftig auf ein Jahr beschränkt - mit der Möglichkeit einer Ausweitung auf 18 Monate. Zuletzt arbeiteten mehr als zwei Millionen Kräfte in einem anderen EU-Land, mehr als 400 000 in Deutschland. Viele von ihnen sind auf Baustellen tätig, in der Industrie, der Landwirtschaft oder in sozialen Berufen wie der Pflege. Am meisten Arbeitskräfte entsendet Polen, danach kommt Deutschland. "Die neuen Regeln werden Ausbeutung und Lohntrickserei einen Riegel vorschieben, denn zu oft schuften entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für Hungerlöhne, müssen zahllose Überstunden leisten und unter erbärmlichen Umständen hausen", sagte der Fraktionschef der Sozialdemokraten im Europaparlament, Udo Bullmann.

© SZ vom 30.05.2018 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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