In ganzseitigen Zeitungsanzeigen rief Kirch-Vize Dieter Hahn die Anteilseigner am Mittwoch dazu auf, ihn bei einer angestrebten Klage zu unterstützen.
Auf diesem Weg will Hahn durchsetzen, dass die Deutsche Bank ihren zurückgetretenen Aufsichtsratschef Rolf Breuer in Regress nimmt. Der Bundesgerichtshof hatte festgestellt, dass Kirch grundsätzlich Schadenersatz zusteht wegen Äußerungen Breuers über dessen Kreditwürdigkeit.
Der Deutschen Bank sei schon allein durch die Verfahrenskosten "ein beträchtlicher Schaden" entstanden, schrieb Hahn in dem Aufruf.
Antrag auf Zulassung einer Klage
Der Aufsichtsrat der Deutschen Bank sei verpflichtet, diesen bei Breuer einzufordern. Dies sei aber nicht geschehen. Nun will der Kirch-Vertraute Antrag auf Zulassung einer Klage stellen.
Diesen Antrag können aber nur Aktionäre stellen, die mindestens ein Prozent des Grundkapitals oder Aktien mit einem Nennwert von mindestens 100.000 Euro halten.
Zudem müssen sie die Aktien schon besessen haben, als Breuer seine umstrittene Aussage im Februar 2002 machte. Daher sucht Hahn nun Aktionäre, die sein Klagezulassungsverfahren unterstützen.