Anwaltsvergütung:Streit um die Rechnung

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Viele sind mit der Abrechnung ihres Anwalts unzufrieden. Was tun, wenn einem die Kosten zu hoch erscheinen?

Von Melanie Zerahn

Rechnungen der Rechtsanwälte ähneln manchmal ihren Schriftsätzen - kompliziert bis undurchschaubar. Kein Wunder, dass Mandanten oft vor dem Problem stehen: Stimmen die Kosten überhaupt?

"Falls Mandanten unsicher sind, sollten sie auf jeden Fall zuerst das Gespräch mit ihrem Anwalt suchen", sagt Rechtsanwältin Ines Burrer von der Kanzlei Brodski & Lehner in München, "in den meisten Fällen lösen sich Missverständnisse dann schon in Wohlgefallen auf."

Gutachten der Kammer

Aber nicht immer kommt es zu einer gütlichen Einigung. In so einem Fall besteht die Möglichkeit, sich an die Rechtsanwaltskammer zu wenden.

"Wird zwischen Anwalt und Mandant um die Vergütung gestritten, erstellt die Rechtsanwaltskammer ein kostenloses Gutachten zu formalen Fragen," erklärt Staehle - "das aber nur, wenn sich die Parteien dem Schiedsgericht der Kammer unterwerfen, also auf eine gerichtliche Klärung verzichten."

Hintergrund: Wird später vor Gericht um die Rechnung gestritten, funktioniert die Rechtsanwaltskammer als Gutachter. Hätte sie schon vorher ihre Meinung dargestellt, "wäre sie als Gutachter verbrannt", so Staehle. Deshalb müssen bei diesem Weg beide Parteien auf ein gerichtliches Verfahren verzichten.

Anwalt hat die Beweislast

Will der Mandant in jedem Fall eine umfassende inhaltliche Prüfung, bleibt nur der Weg vors Gericht. Der Anwalt ist dann verpflichtet, seine Aufwendungen genau zu erläutern. "Der Anwalt trägt die Beweislast", so der Kammer-Präsident, "falls seine Erläuterungen schlüssig sind, liegt es am Mandanten den Gegenbeweis anzutreten."

Das Gericht entscheidet dann, wie viel gesetzliche Gebühren er tatsächlich abrechnen kann.

Erweist sich bei einer Abrechnung nach Stundensatz die Vergütung als unangemessen hoch, kann sie vom Gericht auf ein angemessenes Niveau herab gesetzt werden. Zu beachten ist allerdings: Eine Herabsetzung auf einen Betrag unterhalb der gesetzlichen Gebühren ist auch bei einer Honorarvereinbarung nicht möglich.

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