Aktiengesellschaften:Bitte deckeln

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Die Initiative Deutscher Corporate Governance Kodex hat Verbesserungsvorschläge für börsennotierte Unternehmen, etwa die Begrenzung von Managerboni.

Von Sven Lüüs, München

Der Deutsche Corporate Governance Kodex ist ein Wertekatalog für Aktiengesellschaften. Die in ihm verankerten, nicht-bindenden Standards sollen das Vertrauen in die Unternehmen bei Aktionären, Mitarbeitern und Kunden stärken. Nachdem die Regierungskommission Corporate Governance Kodex, die vor allem aus Vertretern der Unternehmen besteht, den Kodex zum zwölften Mal überarbeitet hatte, veröffentlichte sie am Dienstag einen Entwurf, der von April 2019 an gelten soll.

Dieses Mal merkt die Kommission an: Managergehälter, die durch Boni in die Höhe schießen; Einzelpersonen, die in zu vielen Aufsichtsräten sitzen und auch, dass es dem Kodex einfach an Relevanz fehle.

Die Vorstandsboni will der überarbeitete Kodex gedeckelt sehen, damit auch sehr erfolgreiche Vorstände nicht zu viel verdienen. Außerdem will der neue Kodex verhindern, dass Vorstände ein Unternehmen immer nur mit Blick auf die nächsten Boni leiten. Deswegen empfiehlt er Aktiengesellschaften, Boni in Aktien auszuzahlen, die der Vorstand vier Jahre lang nicht verkaufen darf. Denn dann kann kurzfristiges Denken den Vorstand wieder einholen: Machen sich die Fehler bemerkbar, sinkt der Aktienkurs und damit auch der Wert der Boni. Das soll nicht für alle Boni gelten, sondern nur für welche, die die langfristige Unternehmensstrategie betreffen.

Außerdem plädiert die Regierungskommission für unabhängigere Aufsichtsräte. Diese sollten dem Vorstand persönlich nicht zu nahe stehen und erst recht nicht mit ihm verwandt sein. Außerdem: Der Kodex will maximal fünf Aufsichtsratsposten gleichzeitig erlauben, Vorsitze zählen doppelt. Wer schon Vorstand ist, darf nur zwei Posten oder einen Vorsitz haben. Diese Richtlinie ist aber nicht besonders streng, sogar die populärsten deutschen Multiaufsichtsräte erfüllen sie laut Stichproben.

Und selbst wenn sie die Kriterien nicht erfüllen würden, wäre es sehr fraglich, ob sie deswegen Aufsichtsratsposten niederlegen würden. Denn selbst auf der Internetseite des Kodexes steht, dass die Kommission nur "Empfehlungen und Anregungen" gibt.

© SZ vom 07.11.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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