Affäre Schreiber:Urteil gegen Ex-Thyssen-Manager teilweise aufgehoben

Die beiden Manager erhielten Freiheitsstrafen, weil sie Schmiergelder vom Waffenhändler Karl-Heinz Schreiber angenommen hatten. Nun können sie auf ein geringeres Strafmaß hoffen: Das Verfahren muss teilweise neu aufgerollt werden, entschied der Bundesgerichtshof.

Der Bundesgerichtshof (BGH) gab damit der Revision der beiden Manager Winfried Haastert und Jürgen Maßmann gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg in einem Punkt statt.

Den Managern waren Betrug und Steuerhinterziehung vorgeworfen worden.

Maßmann war zu fünf Jahren und Haastert zu zwei Jahren und vier Monaten verurteilt worden, weil sie beim Verkauf von 36 "Fuchs"-Spürpanzern an Saudi-Arabien im Jahr 1991 Schmiergelder in Millionenhöhe vom Kaufmann Karlheinz Schreiber akzeptiert hatten.

Schreiber, der in Kanada lebt und sich gegen seine Auslieferung nach Deutschland juristisch wehrt, hatte in der Schweiz bei einem von ihm geführten Konto zwei Unterkonten mit den Namen der Manager angelegt und darauf insgesamt 6,2 Millionen Euro überwiesen.

Nicht alle Beträge waren Schmiergeld

Von diesen Konten hob Schreiber dann mehrfach Gelder ab, die er den Angeklagten bei persönlichen Treffen bar übergab.

Das Landgericht muss nun nach Maßgabe des BGH über das Strafmaß neu verhandeln, weil es die gesamten Beträge auf diesen Konten den beiden Angeklagten als Schmiergeld zurechnete. Laut BGH hatten die Manager jedoch keine Kontenvollmacht.

Für die Bestimmung des Schuldumfangs sei deshalb auch nur maßgeblich, was die Angeklagten konkret an Schmiergeldern erhalten hätten. Sie dürfen nun auf ein geringeres Strafmaß hoffen.

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