Abgeltungssteuer:Festgeld schlägt Tagesgeld

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Mit der Abgeltungsteuer ist es ein bisschen wie mit Weihnachten: Man weiß, dass es kommt, aber ist am Ende doch überrascht, wie schnell es vor der Tür steht.

Ina Kirsch

So lassen sich viele Sparer Zinseinnahmen entgehen, weil sie nicht rechtzeitig an die neue Steuer denken.

Oder sie konzentrieren sich dabei nur auf ihr Aktiendepot und vergessen ihre Tagesgeld-Anlagen komplett. Das ist ein Fehler. Denn von 2009 an werden Zinserträge pauschal mit 25 Prozent Abgeltungsteuer belastet - plus Solidaritätsbeitrag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Für alle Anleger, die heute einen höheren Steuersatz haben, kann es deshalb von Vorteil sein, sich Zinsen erst im kommenden Jahr auszahlen zu lassen.

Kürzere Laufzeit

Bis Ende 2008 werden Kapitalerträge noch mit dem persönlichen Steuersatz von bis zu 42 Prozent - plus Soli und Kirchensteuer - belastet, sobald der Sparerfreibetrag von 801 Euro oder 1602 Euro für Ehepaare ausgeschöpft ist. Sparer sollten also prüfen, ob ihr persönlicher Satz über oder unter 25 Prozent liegt.

Die Kreditinstitute haben sich auf diese Sparmöglichkeit eingestellt. Nicht nur, dass sie auf die Vorteile der Zinsverschiebung hinweisen. Die Banken haben auch ihre Angebote entsprechend ausgerichtet. Wetteiferten sie bis vor kurzem noch mit hohen Tagesgeldzinsen um die Kunden, gibt es inzwischen einen Konditionen-Wettbewerb bei Fest- oder Termingeldern. Denn anders als bei Tagesgeld können sich Anleger hier die Zinsen erst 2009 auszahlen lassen. Fünf Prozent und mehr sind bei Festgeld-Zinssätzen keine Seltenheit mehr.

Und noch etwas hat sich geändert. Auch kürzere Laufzeiten als ein Jahr sind möglich und sollen den Wechsel vom Tagesgeld- auf ein Festgeldkonto attraktiver machen. Diese einfache Methode, Zinserträge zu verschieben, lohnt sich, wie ein Beispiel ohne Soli und Kirchensteuer zeigt: Ein Anleger mit persönlichem Steuersatz von 35 Prozent parkt 40000 Euro von August bis Januar für sechs Monate als Tagesgeld.

Bei einem gleich bleibenden Zinssatz von fünf Prozent erhält er bis Dezember nach Abzug der Steuern 542 Euro und für den Januar nach neuem Steuerrecht weitere 125 Euro. Insgesamt beträgt sein Netto-Zinsertrag 667 Euro. Würde der Anleger sein Geld zu gleichen Konditionen fest als Termingeld anlegen, bekäme er im Januar 750 Euro überwiesen. Denn der Zinsertrag fließt komplett im neuen Jahr und unterliegt damit vollständig der geringeren Abgeltungsteuer. Immerhin wären das 83 Euro mehr Gewinn.

Laufzeit festlegen

Allerdings muss der Kunde sich bei Termingeld im Vorfeld verbindlich festlegen, für welchen Zeitraum er sein Kapital investiert. Bei Tagesgeld muss er das nicht. Standardlaufzeiten bei Festgeldanlagen sind sechs bis zwölf Monate. Der Zinssatz ist für die Laufzeit fest und liegt in der Regel um 0,5 bis 0,75 Prozentpunkte über der Tagesgeldverzinsung.

Viele Kreditinstitute verlangen eine Mindestanlagesumme für Fest- oder Termingeld. Tagesgeld wird dagegen variabel verzinst und ist täglich verfügbar. Die Zinsgutschrift erfolgt in der Regel monatlich. Auch hier gibt es manchmal Mindesteinlagen; davon abgesehen kann der Kunde aber frei entscheiden, wie viel Geld er wie lange auf dem Konto halten möchte. Abgerechnet wird tagesgenau.

Wer für den Rest des Jahres weitere Zinserhöhungen der Europäischen Zentralbank erwartet, ist eventuell mit Tagesgeld besser beraten, weil in dem Fall mit einer gewissen Verzögerung auch die Verzinsung des Tagesgeldkontos steigt. Festgeldzinsen bleiben dagegen bis Ende der Laufzeit unverändert. Wer nicht mit Zinserhöhungen rechnet, fährt dagegen wohl mit Termin- oder Festgeld besser.

© SZ vom 24.7.2008/hgn - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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