0190er-Missbrauch:Der Wachhund packt zu

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Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation belässt es nicht mehr beim Kläffen: Angesichts einer wachsenden Zahl von Beschwerden über heimlich installierte Internet-Anwahldienste, die Telefonrechnungen in vier- oder gar fünfstelliger Höhe verursachen, beißen die Aufseher jetzt zu. Künftig sollen Höchstpreise gelten.

Der Präsident der Behörde, Matthias Kurth, kündigte am Montag in Bonn ein hartes Durchgreifen gegen den Rufnummern-Missbrauch an.

Grundlage ist das am vergangenen Freitag in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er und 0900er-Rufnummern, das die Rechtsposition des Verbrauchers und die Durchgriffsmöglichkeiten der Regulierungsbehörde (RegTP) deutlich stärkt.

Die Telefon-Mehrwertdienste stellen in Deutschland inzwischen einen Millionenmarkt da. Die Bandbreite reicht vom Pornoangebot über technische Hotlines etwa zur Hilfe bei Computerproblemen bis zu den Publikumsabstimmungen zum Beispiel bei "Deutschland sucht den Superstar". Auch die seriöse Stiftung Warentest verbreitet ihre Testergebnisse über einen Dialer.

Maximal zwei Euro pro Minute

Das Gesetz setzt ab sofort Höchstpreise für die 0190er und 0900er-Nummern fest. Maximal dürfen künftig zwei Euro pro Minute oder - bei zeitunabhängigen Diensten - 30 Euro pro Anwahl in Rechnung gestellt werden.

Die Höhe der Kosten muss außerdem zu Beginn des Gesprächs mitgeteilt werden. Erst drei Sekunden später beginnt der Zähler zu laufen.

Höhere Preise sind nur möglich, wenn der Anrufer beim Dienstanbieter schriftlich eine PIN-Zahl beantragt und sich damit - wie bei der Nutzung der EC-Karte - bei jedem Anruf persönlich legitimiert.

Tipps für Betroffene Besonders strikt sind die Reglungen bei den Internet-Anwahlprogrammen, den so genannten Dialern, mit denen die Internetverbindung von den normalen, preisgünstigen Einwahlpunkten auf teurere Anschlüsse umgeleitet werden.

Immer wieder Beschwerden

In der Vergangenheit hatte es immer wieder Beschwerden gegeben, dass Dialer beim Internet-Surfen heimlich ohne Kenntnis des Nutzers installiert worden waren.

Das neue Gesetz sieht deshalb eine Registrierungspflicht für alle Dialer vor. Außerdem muss der Nutzer explizit der Installation des Dialers und/oder dessen Aktivierung und der Herstellung einer teuren Verbindung zu einer Mehrwertdienste-Rufnummer zustimmen.

Ist ein Dialer nicht registriert, oder entspricht er nicht den gesetzlichen Vorgaben, die bis in Details wie die Schriftgröße gehen, hat der Kunde seit dem 15. August keine Zahlungsverpflichtung mehr, wie Kurth betonte.

"Wenn der Kunde sicher ist, dass der Dialer rechtswidrig ist, sollte er nicht zahlen", riet Kurth. Denn selbst wenn der Anbieter auf den Bermudas sitze und rechtlich schwer zu fassen sei, sein Geld müsse er immer noch in Deutschland einklagen. Die Regulierungsbehörde selbst kann dem schwarzen Schaf die Rufnummer entziehen und ihn auffordern, keine Rechnungen mehr zu verschicken.

Wermutstropfen

Einige Wermutstropfen hat die Neuregelung allerdings für viele Betroffene doch: sie gilt nicht für Altfälle vor In-Kraft-Treten des Gesetzes - also derzeit wohl für die meisten Fälle. Außerdem muss jeder Betroffene seinen Rechtstreit nach wie vor selbst durchfechten.

Weitere Informationen gibt auf der Web-Seite der Regulierungsbehörde (siehe unten) oder per Telefon unter der Rufnummer 0208/45070.

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