0190-Dienste:Es hat sich ausgedialt

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Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation räumt bei den umstrittenen Internet-Dialern auf. Die Aufsichtsbehörde entzog knapp 400.000 Dialern die Registrierung, weil sie nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Kunden, die die Dienste unter den Rufnummern 0190/880460, 0190/880461 und 0190/805640 in Anspruch genommen haben, müssen damit die oft hohen Rechnungen nicht mehr bezahlen, wie ein Sprecher der Regulierungsbehörde betonte. Dies gelte auch rückwirkend.

Dubiose Sex-Anbieter

Außerdem ordnete die Behörde die sofortige Abschaltung der Rufnummern an. Die so genannten Dialer werden zur Abrechnung kostenpflichtiger Dienste im Internet genutzt.

Sie leiten die Internetverbindung von den normalen, preisgünstigen Einwahlpunkten auf teurere Anschlüsse um. Genutzt werden sie von dubiosen Sex-Anbietern ebenso wie von seriösen Organisationen wie der Stiftung Warentest.

Wie weitreichend der Schritt der Regulierungsbehörde ist, macht die Tatsache deutlich, dass insgesamt vor dem Entzug der Regulierungen nur 560.000 Dialer registriert waren. Fast drei viertel von ihnen sind nun vom Markt genommen worden.

Mangelhafte Einwahlprogramme

"Wir wenden mit dieser Maßnahmen erstmals die Untersagungsbefugnisse des Rufnummernmissbrauchs gesetzlich an und machen deutlich, dass wir nicht hinnehmen werden, dass mittels mangelhafter Einwahlprogramme die Belange von Kunden beeinträchtigt werden", betonte der Präsident der Regulierungsbehörde Matthias Kurth.

Die Dialer, deren Registrierung jetzt zurückgenommen worden sei, entsprächen nicht den Mindestanforderungen, die im Hinblick auf Transparenz und Verbraucheraufklärung zu fordern seien. "Wir setzen mit unserer Vorgehensweise ein Signal, dass keine Grauzone im Dialer-Markt von uns hingenommen wird", sagte Kurth.

Sofortige Abschaltung

Die Behörde ordnete gegenüber dem Unternehmen die sofortige Abschaltung der drei Rufnummern an, über die sich sämtliche betroffenen Dialer einwählten. Außerdem dürfe ab sofort keine Rechnungslegung für diese Rufnummern vorgenommen werden.

"Sollte der Netzbetreiber, in dessen Netz die betreffenden Nummern geschaltet sind, unserer Vorgabe nicht nachkommen, muss er ein Zwangsgeld zahlen. Das Zwangsgeld wird nicht nur fällig, wenn die Rufnummern weiterhin erreichbar sind, sondern auch jedes Mal, wenn gegen unsere Anordnung zur Rechnungslegung verstoßen wird", sagte Kurth.

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