Toto-Pokal:Zu wenig U23-Spieler

Erfolgreicher Einspruch: Weil der FC Schweinfurt im Achtelfinale des Landespokals gegen Würzburg nicht genug U23-Spieler einsetzte, erreichen nach einem Urteil des BFV-Sportgerichts nun die Kickers die nächste Runde.

Das Sportgericht Bayern des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat im Einspruchsverfahren des FC Würzburger Kickers gegen die Wertung des Toto-Pokal-Achtelfinales beim 1. FC Schweinfurt 05 ein Urteil getroffen. Neben einer Geldstrafe von 250 Euro wird die Partie, die der Titelverteidiger am 12. September 3:1 (2:0) gewonnen hatte, nun mit 2:0 zugunsten der Kickers gewertet. Damit zieht der Drittligist nachträglich ins Viertelfinale ein und trifft dort auswärts auf den FV Illertissen. Das gab der BFV am Donnerstag bekannt. "Es ist natürlich unglaublich bitter, dass wir nach der Freude über den sportlichen Erfolg nun am Grünen Tisch ausscheiden", sagte FC-05-Vorsitzender Markus Wolf. Schweinfurt hatte nicht die - in der Regionalligaspielordnung vorgegebene und auch für den Pokalwettbewerb gültige - erforderliche Anzahl von U23-Spielern im Kader gehabt: Statt vier hatte der Regionalligist lediglich drei Spieler eingetragen, die am 1. Juli das 23. Lebensjahr nicht vollendet haben durften. Einen Tag nach der Partie hatten die Würzburger diesen Verstoß beim BFV angezeigt. Das Viertelfinale gegen Illertissen wird nun zeitnah angesetzt. Am Regelspieltag, dem 3. Oktober, kann es jedoch nicht ausgetragen werden, weil die Kickers bereits am 1. Oktober in der dritten Liga beim TSV 1860 München spielen.

© SZ vom 21.09.2018 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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