Sommermärchen-Affäre:DFB als Privatkläger

Der Deutsche Fußball-Bund wird beim am 9. März beginnenden Strafverfahren in der Sommermärchen-Affäre in Bellinzona/Schweiz als Privatkläger auftreten. Vor dem Schweizer Bundesstrafgericht müssen sich die einstigen DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger sowie der frühere DFB-Schatzmeister Horst R. Schmidt und der Schweizer Urs Linsi, früherer Generalsekretär des Weltverbandes Fifa, verantworten. Zwölf Verhandlungstage bis zum 27. März sind angesetzt. "Aus dem Verfahren ergeben sich möglicherweise zivilrechtliche (Schadenersatz-)Ansprüche des DFB gegen die Beschuldigten", so der DFB. Deshalb trete der DFB als Privatkläger auf. Im Verfahren geht es um die Frage, ob die dort Beschuldigten die zuständigen Gremien des DFB über den wahren Grund einer Zahlung von 6,7 Millionen Euro der Organisatoren des WM-Turniers 2006 in Deutschland an die Fifa im Jahr 2005 getäuscht haben.

© SZ vom 26.02.2020 / dpa, SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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