Pyro-Vergehen in Fußballstadien:DFB-Richter sieht Strafen skeptisch

Für den vorsitzenden Richter des DFB-Sportgerichts, Hans E. Lorenz, haben Geldstrafen für Pyro-Vergehen nur eine begrenzte Wirkung. "Der Umstand, dass so etwas sanktioniert wird, führt nicht zur Lösung des Problems", sagte Lorenz der Deutschen Presse-Agentur. "Wir reagieren ja immer nur." Beim DFB-Sportgericht wird am Freitag der massive Pyro-Einsatz beim Hamburger Zweitliga-Derby verhandelt. Viel wichtiger als Strafen sei die Kommunikation mit den Fans. "Die Strafen können allenfalls Motivation sein, den Dialog mit den Fans aufrechtzuerhalten oder zu intensivieren."

Das Sportgericht beschäftigt sich mit den Einsprüchen des HSV und FC St. Pauli. Sie waren nach den Ausschreitungen am 16. September im Millerntor-Stadion in erster Instanz zu Geldstrafen in Höhe von 200 000 beziehungsweise 120 000 Euro verurteilt worden. Vor Beginn der zweiten Halbzeit hatten HSV-Fans nach DFB-Angaben unter anderem 35 bengalische Feuer gezündet. Auch Anhänger der Gastgeber brannten bengalische Feuer ab. Beide Fangruppen sind Wiederholungstäter.

© SZ vom 14.01.2020 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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