Prozess um Manipulationen:Hoyzer soll Bewährung bekommen

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Im Fußball-Wettbetrugsprozess um den Ex-Schiedsrichter Robert Hoyzer hat die Berliner Staatsanwaltschaft am Dienstag relativ milde Strafen gefordert. Gegen Hoyzer beantragte die Anklage wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges eine Haftstrafe von zwei Jahren zur Bewährung, der mutmaßliche Drahtzieher Ante S. soll für insgesamt zwei Jahre und elf Monate ins Gefängnis.

Bei beiden sei deren umfassendes Geständnis strafmildernd zu berücksichtigen, begründete Staatsanwalt Thorsten Cloidt seinen Antrag vor dem Landgericht Berlin.

Die beiden Brüder von Ante S., Milan und Filip, sollen wegen Beihilfe Bewährungsstrafen von 14 beziehungsweise 12 Monaten erhalten. Für gewerbs- und bandenmäßigen Betrug sieht das Gesetz Gefängnisstrafen von einem bis zehn Jahre vor.

Gegen den bislang als Nebenangeklagten geltenden Ex-Schiedsrichter Dominik Marks beantragte die Anklage überraschend eine Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung. Cloidt begründete dies damit, dass Marks zum einen keinerlei "Unrechtseinsicht" in der Verhandlung gezeigt habe und zum anderen Hoyzer und Ante S. allein noch keine Bande gebildet hätten. Dies sei erst durch die Beteiligung von Marks im Sommer 2004 der Fall gewesen.

Marks hatte zuvor zwar die Annahme von 36 000 Euro von Ante S. für von ihm geleitete Spiele eingestanden, beteuerte aber, niemals durch vorsätzliche Fehlentscheidungen Einfluss auf die Spielbegegnungen genommen zu haben. Das Verfahren gegen Ex-Profi Steffen Karl war in der vergangenen Woche abgetrennt worden und wird am 22. November fortgesetzt. Karl hat eine direkte Verstrickung in die Betrugsvorwürfe bestritten. Die Plädoyers der Verteidigung waren für den Nachmittag geplant. Mit einem Urteil wird am Donnerstag gerechnet.

Zuvor hatte Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Fätkinhäuer in seinem Plädoyer insbesondere den Angeklagten Hoyzer und Marks "Verrat" an den Prinzipien der Fairness und Redlichkeit im Fußballsport vorgeworfen. Beide hätten durch ihre Manipulationen "die deutsche Fußballseele mit Füßen getreten". Hoyzer verfolgte das Plädoyer sichtlich angestrengt.

Beteiligung von Marks gilt als sicher

Bei Ante S. sei strafmildernd zu berücksichtigen, dass er möglicherweise zu einem hohen Grad spielsüchtig sei. Ihn als Teil einer "Wettmafia" zu bezeichnen, halte die Anklage nicht für vertretbar. Eher seien die Taten des heute 29-Jährigen "dreiste Bubenstück", aber keine Organisierte Kriminalität. Allerdings sei durch die betrügerischen Wetten auf manipulierte Fußballspiele in insgesamt elf Fällen allein ein finanzieller Schaden von mehreren Millionen Euro entstanden.

Die Einlassungen von Marks bezeichnete Staatsanwalt Cloidt als "wenig überzeugend". Vor allem die von Ante S. geschilderte Schenkung von 40 000 Euro an Marks noch im Januar dieses Jahres, als der Skandal bereits aufgeflogen war, sei ein Indiz für dessen Tatbeteiligung. Ante S. hatte behauptet, dass er Marks damit ermöglichen wollte, sich "einen guten Anwalt zu nehmen".

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