Pferdesport:Unter sticht Ober

Der Sieger des Deutschen Galopp-Derbys wird nun doch nicht disqualifiziert. Das Renngericht widersetzt sich einer Anweisung seiner übergeordneten Instanz.

Von Ulrich Hartmann, Köln

Der Sieger des letztjährigen Deutschen Galopp-Derbys in Hamburg, der von dem italienischen Jockey Dario Vargiu gerittene Hengst Isfahan, wird doch nicht disqualifiziert - und das, obwohl das Obere Renngericht des "Direktoriums für Vollblutzucht und Rennen" eine Entscheidung mit genau diese Vorgabe an sein untergeordnetes Renngericht zurückverwiesen hatte. Der Besitzer des drittplatzierten Pferdes Dschingis Secret, Horst Julius Pudwill, hatte gegen die Rennwertung geklagt, weil sowohl der Sieger Isfahan als auch der Zweitplatzierte Savoir Vivre während des Rennens deutlich häufiger als die erlaubten fünfmal gepeitscht worden waren. Das Renngericht hatte Pudwills Einspruch zunächst zurückgewiesen, das Obere Renngericht jedoch hatte ihm in der Revision stattgegeben mit der Begründung, jeder Peitschenhieb über das erlaubte Maß hinaus sei ein Disqualifikationsgrund. So war im weltweiten Galoppsport freilich noch nie entschieden worden. In aller Regel wird der Jockey bestraft, nicht das Pferd.

Am Montag nun hätte das Renngericht die Disqualifikationen der Pferde beschließen sollen; es weigerte sich aber, der Vorgabe der höheren verbandsinternen Instanz zu folgen und erklärte deren Entscheidung zum "Nicht-Urteil ohne Bindungswirkung". Als Grund wurden Verfahrensfehler des Oberen Renngerichts angeführt, vor allem jener, dass Verfahrensbeteiligte kein Recht auf Gehör erhalten hatten und die Sitzung sogar nicht-öffentlich abgehalten worden war. Nun will der Protestführer neuerlich Einspruch einlegen: zunächst wieder beim Oberen Renngericht. Notfalls aber auch beim Landgericht in Köln.

© SZ vom 04.04.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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