Gerichtsurteil:Fan muss zahlen

Ein betrunkener Fußballfan, der einen gefährlichen Knallkörper in eine Zuschauermenge geworfen hat, muss dem 1. FC Köln 20 340 Euro Schadenersatz zahlen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag und wies damit die Revision des Bundesligisten gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln zurück. Der Verein wollte eine höhere Summe erstreiten und hatte 30 000 Euro gefordert. Hintergrund ist eine vom DFB-Sportgericht verhängte Verbandsstrafe von 60 000 Euro gegen den 1. FC Köln, die mehrere von dem Fall unabhängige Vorfälle einschließt.

Der betrunkene Mann hatte im Februar 2014 im Zweitligaspiel gegen den SC Paderborn 07 vom Oberrang der Tribüne einen Knallkörper, der unter das Sprengstoffgesetz fällt, auf Zuschauer geworfen und dabei mehrere Menschen verletzt. Der BGH hatte im September 2016 ein erstes Urteil des OLG Köln, das die Schadenersatzklage abgewiesen hatte, aufgehoben und an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der 1. FC Köln hatte seine Forderung mit der Einzelstrafe für den Böllerwurf von 40 000 Euro begründet. Der BGH-Senat wies das zurück, da diese Summe wegen der Gesamtstrafe nicht fällig wurde.

© SZ vom 10.11.2017 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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