Galopp:"Ein Nicht-Urteil"

Das Galopp-Renngericht weigert sich, den Derby-Sieger von 2016 wegen Peitschengebrauchs zu disqualifizieren. Es widersetzt sich damit der Weisung der übergeordneten Instanz. Der Rechtsstreit geht in die nächste Runde.

Von Ulrich Hartmann, Köln

Der Streit um den Derby-Sieg 2016 im Galopp geht weiter. Nach einem außergewöhnlichen Instanzenkonflikt innerhalb der Verbandsrechtsprechung bleibt die Frage vorerst ungeklärt, ob Sieger Isfahan wegen zu starken Peitscheneinsatzes disqualifiziert wird. Zwar verbreitete der Verband zunächst gute Nachrichten: "Die Pferde stehen jetzt wieder im Vordergrund - die grüne Saison hat begonnen", hieß es. Bernhard Matusche, der Anwalt des klagenden drittplatzierten Pferdebesitzers Horst Julius Pudwill, sieht das aber anders: "Wir haben erst die dritte Eskalationsstufe - die vierte und fünfte werden folgen."

Denn das Renngericht hatte sich einer Weisung des übergeordneten Oberen Renngerichts widersetzt. Danach hätte die untere Instanz Isfahan disqualifizieren müssen. Stattdessen wurde die Weisung als "Nicht-Urteil ohne Bindungswirkung" ignoriert. Das Obere Renngericht habe sich unrechtmäßig und in grob fehlerhafter Form eingemischt. Unrichtig sei schon die Anordnung, statt des Jockeys das Pferd zu bestrafen. Weltweit wird im Rennsport kein Pferd bei übertriebenem Peitscheneinsatz disqualifiziert, die Strafe trifft stets den Jockey. Insgesamt sei das, "als entscheide der Stadionsprecher beim Fußball, dass Fouls im Strafraum nicht mehr mit Elfmeter geahndet werden, sondern mit der Disqualifikation der ganzen Mannschaft", sagte der gutachtende Anwalt Matthias Birkholz. Matusche lässt das ungerührt: "Die Regel der maximal fünf Peitschenhiebe ist vergleichbar mit einer Dopingbestimmung über eine begrenzte Dosis für ein Medikament: Wenn eine Grenze überschritten wird, ist das illegal und muss mit Disqualifikation geahndet werden." Das Verfahren wird nun erneut vor das Obere Renngericht gebracht oder gleich vor das Landgericht Köln.

© SZ vom 05.04.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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