Fall Reimann:Trainer vor dem Kadi

Willi Reimann, Coach von Eintracht Frankfurt, muss sich wegen seines Wutausbruchs vom Samstag während der Partie bei Borussia Dortmund vor dem Sportgericht des DFB verantworten. Ihm drohen fünf Spiele Sperre und eine saftige Geldstrafe.

Willi Reimann, Trainer des Fußball-Bundesligisten Eintracht Frankfurt, muss sich wegen seines Wutausbruchs vom Samstag während der Partie bei Borussia Dortmund (0:2) am kommenden Mittwoch in einer mündlichen Verhandlung vor dem Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verantworten.

Der DFB-Kontrollausschuss fordert ein Innenraum-Verbot für fünf Pflichtspiele und eine Geldstrafe von 25.000 Euro. Reimann hat dem Antrag nicht zugestimmt.

Grundsätzliche Bedeutung

Das DFB-Sportgericht entschied sich auf Grund der grundsätzlichen Bedeutung des Falles für eine Verhandlung und gegen eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren. "Die Vorwürfe gegen Willi Reimann, die sich aus der Meldung des Schiedsrichters und des vierten Offiziellen ergeben, enthalten einen gravierenden Tatvorwurf gegen den Trainer.

Dafür gibt es bisher keinen einschlägigen Präzedenzfall in der Rechtssprechung des DFB-Sportgerichts. Deshalb liegt ein Fall grundsätzlicher Bedeutung vor, der in einer mündlichen Verhandlung zu klären ist", erläuterte Rainer Koch, Vorsitzender des Sportgerichts.

Weiter führte er aus: "Es ist nach Aktenlage durchaus möglich, dass ein befristetes Verbot zur Ausübung der Tätigkeit als Fußball-Lehrer zu verhängen ist, was eine Strafverschärfung gegenüber dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses darstellen würde."

Strafe droht

Eine Tätlichkeit gegen den Schiedsrichter kann eine Verwarnung oder einen Verweis nach sich ziehen, außerdem eine Geldstrafe von bis zu 50000 Euro, ein beschränktes Verbot, sich während eines Spiels im Innenraum des Stadions aufzuhalten (höchstens fünf Spiele) oder ein befristetes Verbot zur Berufsausübung bis zur Höchstdauer von zwei Jahren.

Bei schweren Fällen kann die Ausbildungserlaubnis auf Dauer entzogen werden. Reimann hatte den vierten Unparteiischen zweimal vor die Brust gestoßen.

© SZ v. 23.3.2004 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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