Wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und Weitergabe von Dopingmitteln an Minderjährige in einem besonders schweren Fall befand das Schöffengericht des Amtsgerichts Magdeburg Springstein für schuldig.
Zuvor hatte Oberstaatsanwalt Wolfram Klein, der entgegen einer früheren Forderung kein Schuldeingeständnis mehr von dem 47-Jährigen verlangt hatte, 18 Monate auf Bewährung beantragt.
Springsteins Anwälte Johann Schwenn und Peter-Michael Diestel hatten vor dem Urteil, dem sechs Verhandlungstage voraus gegangen waren, auf Freispruch plädiert.