Bann bestätigt:Sportgerichts-Entscheid gegen Russland

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Der Cas weist den Antrag des russischen Olympia-Komitees und von 68 Leichtathleten ab. Deren Olympia-Ausschluss ist damit rechtens. Die zentralen Passagen des Urteils im Wortlaut.

Die Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofs Cas in Auszügen:

"Der Cas hat den vom Russischen Olympischen Komitee (ROC) und den 68 Athleten gestellten Antrag auf schiedsgerichtliche Entscheidung zurückgewiesen, ebenso den Einspruch von 67 der genannten Athleten gegen die Entscheidung der IAAF, sie nicht zu den Olympischen Spielen in Rio zuzulassen. Am 13. November 2015 suspendierte die IAAF den russischen Leichtathletikverband ARAF. Dieser Ausschluss wurde am 26. November 2015 und am 17. Juni 2016 bestätigt. In einem beim CAS eingereichten Schiedsantrag vom 3. Juli 2016 ersuchten das ROC und die 68 antragstellenden Athleten den CAS

1) bestimmte rechtliche Fragen zu untersuchen, begrenzt auf Gültigkeit, Durchsetzbarkeit und Umfang der Wettbewerbsregeln des IAAF 22.1 (a) und 22.1A und

2) anzuordnen, dass jeder russische Athlet (...) als teilnahmeberechtigt für die Olympischen Spiele 2016 in Rio erklärt wird (nach Maßgabe der Qualifikationsstandards seiner oder ihrer Disziplin).

Am 15. Juli 2016 erhoben 67 russische Athleten Einspruch gegen die Entscheidungen der IAAF, Bewerbungen dieser Athleten, international als "neutrale Athleten" bei den Olympischen Spielen 2016 in Rio anzutreten, zurückzuweisen.

Das Cas-Gremium hat die Gültigkeit der Entscheidung der IAAF, die IAAF-Wettbewerbsregeln 22.1(a) und 22.1A anzuwenden, bestätigt, welche besagen, dass Athleten, deren Landesverband von der IAAF ausgeschlossen ist, nicht teilnahmeberechtigt an Wettbewerben sind, die unter den Regeln der IAAF abgehalten werden, in Übereinstimmung mit der Olympischen Charta, ausgenommen, sie erfüllen bestimmte Kriterien. Weil der für Leichtathletik zuständige nationale Verband in Russland (ARAF, jetzt RUSAF) derzeit von der IAAF-Mitgliedschaft ausgeschlossen ist, sind seine Athleten, die nicht die Bestimmungen von Regel 22.1.(A) erfüllen, nicht teilnahmeberechtigt an Wettbewerben die unter IAAF-Regeln durchgeführt werden. Diese Wettbewerbe schließen die Leichtathletik-Bewerbe bei den Olympischen Spielen 2016 in Rio ein."

© SZ vom 22.07.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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